Magenmittel Ranitidin

Zantac: GSK schließt ersten Vergleich

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Berlin -

Der Pharmakonzern GSK hat im Rechtsstreit um das Magenmedikament Zantac erstmals einen Vergleich geschlossen. Die Briten einigten sich laut einer Mitteilung vom Freitag vertraulich und nannten daher keine Summen. Mit der Einigung wird ein Fall niedergelegt, der am 24. Juli vor einem kalifornischen Gericht verhandelt werden sollte.

In den USA ist eine Vielzahl an Klagen wegen vermeintlicher Krebsrisiken von Zantac anhängig, das unter anderem bei Sodbrennen eingenommen wird. Involviert sind unter anderem die Pharmakonzerne Pfizer aus den USA, die französische Sanofi und Boehringer Ingelheim, da die Markenrechte in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach den Eigentümer gewechselt haben.

GSK räumt mit dem Vergleich eigenen Angaben zufolge kein Schuldeingeständnis ein. Man werde sich auch weiterhin vehement basierend auf Basis der Fakten und der Wissenschaft in allen anderen Zantac-Rechtsstreitigkeiten verteidigen, hieß es dazu vom Unternehmen weiter. Die Sorge um hohe Milliardenforderungen hatte im vergangenen Jahr die Aktienkurse der betroffenen Unternehmen zeitweise belastet.

Klagen nicht fundiert

Anfang Dezember hatte dann ein Gerichtsentscheid in den USA für Erleichterung gesorgt: Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida kam damals zu dem Schluss, dass die Klagen wissenschaftlich nicht fundiert seien. Dieser Entscheid gilt den Konzernen derzeit als wegweisend für die Klagen in anderen US-Bundesstaaten.

Das von GSK entwickelte und in den 1980er-Jahren auf den Markt gebrachte Zantac enthält den Wirkstoff Ranitidin, der von den Klägern mit den potenziell krebserregenden Nitrosodimethylaminen (NDMA) in Verbindung gebracht wird. Im Frühjahr 2020 verbot die US-Behörde FDA sämtliche rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Ranitidin-Produkte, wenig später folgten auch die europäischen Behörden mit einem ähnlichen Schritt.

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