Aufatmen in Apotheken

Österreich: Nullretax soll wieder wegfallen

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Berlin -

In Österreich sind die Vorgaben für die Abgabe lockerer als hierzulande – zumindest waren sie das bis jetzt. Seit einigen Wochen sind erstmals überhaupt Nullretaxationen aufgetaucht. Vorgestern kam endlich Entwarnung: Das Thema ist vorerst wieder vom Tisch.

Während des APOkongresses der österreichischen Apotheken in Schladming kam Entwarnung. Die Richtlinie sei „sehr, sehr kompliziert und hat zu sehr, sehr vielen Problemen geführt“, heißt es dazu von Elisabeth Zimmerer von der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK). Die Vorgaben sollten Apotheken dazu anhalten, möglichst nur Produkte aus dem Erstattungskodex abzugeben. Hier werden Importe aufgenommen, wenn der Preis nicht höher als jener des gelisteten Originalpräparates ist.

Die Sozialversicherung habe ohne Absprache und hinter dem Rücken der Apothekerkammer eine Ermächtigung erwirkt, um die Richtlinie zu erlassen. Oft würde es sich um Preisdifferenzen im Bereich weniger Cent handeln, die Bevorratung wäre aufgrund möglicher Preisänderungen zum Monatswechsel schwierig und der Nachweis der Nichtverfügbarkeiten stelle einen großen bürokratischen Aufwand für die Apotheken dar. In diesem Zuge seien die Nullretaxationen besonders problematisch.

Für die Apotheken sei das ganze Thema Wahnsinn, „aber man hat nicht auf uns gehört“, so die Kammervertreter. Die ersten drei Monate gab es noch eine Kulanzregelung und danach sei plötzlich die zehnfache Summe der üblichen Retaxierungen aufgetaucht. Seither habe man in Gesprächen versucht, eine Änderung der Regelungen zu erwirken.

Kammeramtsdirektor Walter Marschitz konnte hier nun am Montag eine Einigung verkünden. Statt der bisherigen einseitigen Befugnis des Dachverbands der Sozialversicherungsträger soll es nun eine Regelung zwischen den Sozialversicherungen und der ÖAK geben. Die Nullretaxierung soll zukünftig wegfallen. Stattdessen wird zu einer Teilretaxierung gewechselt. Innerhalb eines Schwellenwertes von 3 Euro soll zumindest bei sogenannten „No Box“-Präparaten gar kein Abzug stattfinden. Das sind solche Medikamente, die von den Krankenkassen nur im begründeten Einzelfall und bei Vorliegen einer Bewilligung bezahlt werden.

Ebenfalls klar definiert wird sein, was man unter „Nichtverfügbarkeit“ versteht. Dies bedeute eine Nicht-Lieferfähigkeit bis zum nächsten Morgen, vor Sonn- und Feiertagen am selben Tag. Die Bestätigung soll bis Ende 2025 durch nur noch einen Lieferanten reichen. Eine vollständige Digitalisierung ist bis Januar 2026 angestrebt, wird aber von der technischen Umsetzbarkeit abhängig gemacht. Die Idee sei, dass Verfügbarkeitsdaten direkt mit der Abrechnung mitgeschickt werden können, so Marschitz.

Die Neuerungen sollen im Mai umgesetzt werden können.

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