Gericht: Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig | APOTHEKE ADHOC
Nur noch 3 Monate

Gericht: Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig

, Uhr
Berlin -

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)

RKI kann Entscheidung nicht übernehmen

Nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer kann die Entscheidung darüber, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, nicht auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sieht vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen. Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Finale der Protestaktion: „Jeder Kittel wird gebraucht!“
BMG schickt Apothekerkittel zurück »
Hinweisbeschluss im Fall Nachweis Express
OLG Celle verwirft „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ »
Mehr aus Ressort
Marderhunde als Überträger
Neue Hinweise auf Corona-Ursprung »

APOTHEKE ADHOC Debatte

Weiteres
Finale der Protestaktion: „Jeder Kittel wird gebraucht!“
BMG schickt Apothekerkittel zurück»
Tatort-Folge mit Apotheker-Einsatz
Krimi-Dreh in der Offizin»
Studie zu Schlafgesundheit bei Kindern
Schlaf: 39 Minuten können den Unterschied machen»
Apotheker Detampel will klagen
Gutachten zum Apothekenhonorar»
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick
Aus Versehen Lockdown beschlossen»
Lippenpflege im Winter
Öle gegen spröde Lippen»
Schlüsselrolle bei wichtigen Stoffwechselfunktionen
Hautvitamin B2: Vorstufe von Coenzymen»