1,80 Euro weniger

Bayern: Weniger Vergütung für Kita-Schnelltests

, Uhr
Berlin -

Kita-Kinder in Bayern haben Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests. Die Abgabe der der In-vitro-Diagnostika läuft im Freistaat mittels Berechtigungsschein. Die Eltern erhalten die Tests in der Apotheke. Diese wiederrum erhält seit September weniger Geld pro Test.

Seit Juni können sich Eltern von Kitakindern gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines Antigen-Schnelltests in der Apotheke abholen. Der Freistaat wollte seine Teststrategie erweitern und die Apotheken sollten dabei unterstützen. Dieser Ablauf soll nun bis Ende des Jahres beibehalten werden. Aufgrund der gesunkenen Marktpreise sinkt jedoch die Apothekenvergütung.

Bis Ende August erhielten die Apotheken für einen Berechtigungsschein à zehn Schnelltests 60 Euro. Dabei entfiel je 1 Euro pro Test auf die Beratungsleistung. Seit diesem Monat gibt es nur noch 42 Euro pro Berechtigungsschein. „Ab dem 1. September setzt sich die Erstattung aus 3,50 Euro für die Sachkosten des Selbsttests und 70 Cent für Beratung und Beschaffung zusammen“, bestätigt ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Weiterhin gilt, dass nicht alle Tests an die Eltern abgegeben werden können, da nicht alle In-vitro-Diagnostika für die Altersgruppe der Kitakinder geeginet sind. Die Anatomie bei Kleinkindern weicht von der bei Erwachsenen ab, sodass nur solche Tests abgegeben und durch die Eltern angewendet werden dürfen, die eine Zulassung ab 0 Jahre haben. Darüber hinaus müssen die In-vitro-Diagnostika eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung gemäß §6 Absatz 1 MPG aufweisen. Neben dem CE-Kennzeichen muss sich also eine vierstellige Nummer befinden. Sind solche Medizinprodukte nicht zu bekommen, kann die Apotheke auf Tests ausweichen, die mittels Sonderzulassung durch das BfArM zugelassen wurden. Als Beispielprodukt, welches abgegeben werden darf, nennt der BAV den Panbio Antigen-Self Test.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch

APOTHEKE ADHOC Debatte