Zugspitz-Apothekerin verliert Notdienst-Privileg Patrick Hollstein, 24.01.2019 10:06 Uhr
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Die Zugspitz-Apotheke muss neuerdings regulär Notdienst schieben. Foto: RP
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Früher hatte die Apotheke eine Sondergenehmigung und war vom Notdienst ausgenommen. Foto: RP
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Doch als im benachbarten Garmisch-Partenkirchen eine Apotheke schloss, wurden die Notdienste neu organisiert und die Zugspitz-Apotheke einbezogen. Foto: RP
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Die Inhaberin klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Foto: RP
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Doch das Gericht sah es nicht als übermäßige Belastung an, dass die Apothekerin Notdienst leisten muss. Foto: RP
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Derzeit müssen die Kunden im Notdienst durch das Fenster bedinet werden, weil es nie eine Klappe gab. Foto: RP
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Auch ein Notdienstzimmer war früher nie nötig, die Apotheke musste laut Vereinbarung nur Sonntagsmittag für eine Stunde erreichbar sein. Foto: RP
Berlin - Der Notdienst gehört zu den mitunter lästigen Berufspflichten des Apothekers, auch wenn er seit einigen Jahren vergütet wird. Doch es gibt vereinzelt Kollegen, für die vor Jahrzehnten eine Sonderregelung geschaffen wurde – die teilweise bis heute gilt. In Bayern hat die Kammer aufgeräumt und sich mit den meisten Betroffenen geeinigt. Die Zugspitz-Apotheke in Grainau bei Garmisch-Partenkirchen ist seit Jahresbeginn gegen ihren Willen in den regulären Turnus einbezogen.
Grainau liegt am Fuß der Zugspitze; weil hinter dem Ort nur noch der Eibsee und dann die Berge kommen, ist das Bild der 3500-Einwohner-Gemeinde von Hotels und Privatunterkünften geprägt. Einkaufsmöglichkeiten sind eher im sieben Kilometer entfernten Garmisch-Partenkirchen zu finden. Eine Apotheke haben sie allerdings im „Zugspitzdorf“: die – wie könnte es anders sein – Zugspitz-Apotheke.
1988 gegründet, nimmt die Apotheke seit 1998 nicht mehr am Notdienst teil. Als die Kammer den Vorbesitzer der heutigen Inhaberin von der turnusgemäßen Bereitschaft befreite, ging es weniger um die Entlastung des Apothekers und seiner Mitarbeiter. Vielmehr waren sich alle Beteiligten einig, dass die Bevölkerung im zehnmal so großen Garmisch in Notfällen lieber durch zentral gelegene Apotheken versorgt werden sollte. Und davon gab es reichlich.
Nur für eine Stunde am Sonntag wurde die Apotheke in Grainau zur Dienstbereitschaft verpflichtet: Zwischen 11 und 12 Uhr musste ein Approbierter erreichbar sein. Über Jahrzehnte hinweg schien ein für alle Beteiligten guter Kompromiss zwischen Erreichbarkeit, Aufwand und Wettbewerbsgleichheit gefunden zu sein. Einheimische und Touristen nutzten die außergewöhnliche Öffnungszeit.
Doch im vergangenen Mai schloss die Oberland-Apotheke in Garmisch; die Kammer entschied, dass sich zunächst bis zum Jahresende die acht verbliebenen Apotheken den Notdienst teilen sollten. Doch in der Geschäftsstelle dürfte von Anfang an klar gewesen sein, dass man die Ausnahmeregelung abschaffen würde. Denn der Sonderfall ließ sich aus ihrer Sicht nicht mehr rechtfertigen.
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