Seit 1. Juli

Zentiva: Kein Ausgleich für Festbeträge mehr

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Berlin -

In einem Rundschreiben informierte Zentiva die Apotheken über vereinfachte, schnellere Erstattungen ab dem 1. Juli. Allerdings gibt es auch eine schlechte Nachricht: Man erstatte den Lagerwertverlust nicht mehr, wenn dieser aufgrund von Festbetragssenkungen zustande komme. Damit zieht der Hersteller eigene Konsequenzen aus der Preispolitik der Kassen.

Zunächst wurde mit dem Schreiben über eine schnellere und flexiblere Erstattung informiert, um „den Prozess für beide Seiten noch transparenter und effizienter zu gestalten“. Deshalb passe man zum 1. Juli die Regelung zur Erstattung von Lagerwertverlusten an. Man wolle eine strukturiertere Abwicklung ermöglichen, so das Unternehmen.

Im Anschluss werden die wichtigsten Änderungen aufgelistet. „Die Flexibilität bei Einreichungen werden künftig ausgeweitet, so dass Apotheken Anträge rückwirkend bis zu drei Monaten einreichen können“, heißt es weiter. Zudem sei ein vereinfachter Nachweis in Form eines Beleges zum Bestandsnachweis aus dem Warenwirtschaftssystem ausreichend. Eine Rechnung sei dann nicht mehr erforderlich, was den administrativen Aufwand deutlich reduziere.

Nicht bei Festbetragssenkung

Lagerwertverluste, die aufgrund von Festbetragssenkungen zustande kommen, würden künftig aber nicht mehr erstattet, erklärt Zentiva. Damit gleicht der Hersteller seine Prozesse an die zahlreicher anderer Firmen an. Denn bisher wurden die so entstandenen Differenzen noch bezahlt. „Wir haben uns jedoch aufgrund der Preispolitik und der aktuellen wirtschaftlichen Lage nun auch dazu entschieden, dies einzustellen“, erklärt eine Sprecherin.

Eine Übersicht betroffener Produkte, für die eine seitens des GKV-Spitzenverbandes entschiedene Preissenkung erfolgen muss, findet man online auf der Homepage des Herstellers.

Zentiva zu den Änderungen

Allgemein erklärt Zentiva zu den Festbetragssenkungen: „Diese sind ein regulierter Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Festbetragsgruppen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert und die Festbetragssenkungen durch den GKV-Spitzenverband auf Grundlage der Marktentwicklung festgelegt.“ Einzelne Unternehmen hätten auf diese Entscheidungen keinen Einfluss. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen betreffen somit alle Akteure entlang der Versorgungskette gleichermaßen als systemische Folge regulatorischer Rahmenbedingungen“, heißt es weiter.

„Als Generikahersteller ist es unser oberstes Ziel, unserem Versorgungsauftrag nachzukommen“, so die Sprecherin. „Kontinuierliche Lieferfähigkeit und damit eine verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten können wir dabei langfristig nur bei auskömmlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sicherstellen“, betont sie.

Zentiva setze auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und den offenen Dialog mit seinen Kunden, insbesondere der Apothekerschaft. „Wir prüfen aktuell individuelle Lösungsansätze, die sowohl den wirtschaftlichen Realitäten als auch den Anforderungen einer stabilen Arzneimittelversorgung gerecht werden“, so die Sprecherin. „Die Apotheken können sich hierzu gerne an ihre persönlichen Vertriebsansprechpartner bei uns im Unternehmen wenden.“

Andere Hersteller haben bereits vor Jahren entschieden, keinen Lagerwertverlustausgleich bei gesetzlichen Preisanpassungen mehr zu zahlen.

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