Tödliche Glucose-Verwechslung: Mordanklage gegen Apothekerin dpa/APOTHEKE ADHOC, 08.09.2020 10:11 Uhr
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Ein Jahr nach dem tödlichen Vorfall in der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich wurde Anklage gegen eine Apothekerin erhoben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord durch Unterlassen vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Stadt Köln warnte damals vor den verunreinigten Glukosemischungen aus der Heilig-Geist-Apotheke. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Nach Bekanntwerden der Todesfälle wurde nicht nur die betroffene Heilig-Geist-Apotheke geschlossen. Auch die beiden Partnerapotheken mussten ihren Betrieb einstellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Von den Schließungen betroffen war daher auch die Kölner Contzen-Apotheke. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Ebenso wie die Apotheke am Bilderstöckchen in Köln, welche die Hauptapotheke von Dr. Till Fuxius ist. Durch die Schließung sah der Inhaber seine finanzielle Existenz bedroht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Seine Klage gegen die Stadt begründete der Apotheker mit mangelnden Beweisen, dass die Medikamente in seinem Betrieb verunreinigt wurden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Laut Gesundheitsamt hätte es genügt, dem Apotheker lediglich den Vertrieb selbst hergestellter Arzneimittel zu verbieten. Das NRW-Gesundheitsministerium schloss die Apotheken dennoch für einige Wochen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Vor etwa einem Jahr sorgte der Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitts zur Welt gebrachten Babys für Aufsehen: Die beiden waren durch eine verunreinigte Glucosemischung aus der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich ums Leben gekommen – nun wurde Anklage gegen eine Apothekerin erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 50-Jährigen versuchten Mord durch Unterlassen vor, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte. Sie soll pflichtwidrig eine Mitteilung an das behandelnde Krankenhaus unterlassen haben, dass eine Lidocainvergiftung als Ursache für den schlechten Gesundheitszustand in Betracht komme. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dabei geht es um die Verunreinigung der Glukose. Ob diese Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht. Die Prüfung dürfte einige Wochen in Anspruch nehmen.
Die junge Mutter und ihr Neugeborenes waren an den Folgen der Einnahme eines Glukosegemischs aus der Heilig-Geist-Apotheke im Stadtteil Longerich gestorben. Bei einer anderen Frau, die das gleiche Mittel eingenommen hatte, waren ebenfalls Komplikationen aufgetreten – sie hatte die Einnahme daraufhin abgebrochen. Zunächst war unklar, dass es sich um eine Verwechslung von Glucose mit Lidocainhydrochlorid gehandelt hatte.
Staatsanwaltschaft geht von einem Versehen aus
Eine 20-köpfige Mordkommission hatte in dem Fall ermittelt, die Staatsanwaltschaft ging schnell von einem Versehen aus. Sie ermittelte zunächst gegen zwei Mitarbeiter der Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. Die beschuldigten Mitarbeiter hätten im Rahmen der Ermittlungen sehr umfangreiche Aussagen zu ihren Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht, die Tat an sich aber abgestritten, führte der Staatsanwalt damals aus. Der toxische Wirkstoff Lidocainhydrochlorid, der in der Glukose nachgewiesen wurde, sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert worden wie die Glukose. Es deute einiges darauf hin, dass ein Rest des Lokalanästhetikums in einen anderen Glukosebehälter gekippt wurde, da er ebenfalls für Glukose gehalten wurde.
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