Mit der Apothekenreform wurde eine anteilige Vergütung für Teilnotdienste eingeführt. Doch die Kammern zeigen wenig Interesse daran, ihr System auf die neue Möglichkeit anzupassen.
In Baden-Württemberg sind vorerst keine Teilnotdienste geplant, wie eine Sprecherin der Kammer mitteilt. „Grund dafür ist unter anderem, dass die Notdienstplanung durch die KI-Unterstützung bereits die Belastung der Apotheken optimiert hat und aktuell kein Bedarf in der Fläche dafür gesehen wird.“
Ob längerfristig Teilnotdienste eingeführt werden sollen, könne man zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen. „Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, wir befinden uns derzeit in der Prüfung.“ Das Interesse der Mitglieder an einer entsprechenden Regelung sei gemischt, eine Tendenz lasse sich derzeit nicht feststellen.
Auch in Bayern sind zumindest für das Jahr 2027 aktuell keine Teilnotdienste vorgesehen. „Mit dem Notdienstplan 2027 erfüllen wir grundsätzlich die Anforderungen betreffend dem Ausgleich zwischen räumlicher Gerechtigkeit für die Patienten und zeitlicher Gerechtigkeit für die Apotheker, sodass aus unserer Sicht aktuell keine Notwendigkeit für Teilnotdienste besteht“, so eine Sprecherin. Nur vereinzelt seien vor Veröffentlichung des Notdienstplanes Rückfragen eingegangen, ob die Anordnung von Teilnotdiensten geplant sei.
Auch im Saarland gab es laut Geschäftsführer Carsten Wohlfeil nur eine Anfrage bezüglich Teilnotdiensten. Daher sei eine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. „Teilnotdienste können zusätzlich angeboten werden, um bestehende Versorgungslücken abzufedern. Dies ist im Saarland derzeit nicht der Fall.“ In Abhängigkeit von der Entwicklung der Zahl der Apotheken, die seit Jahren kontinuierlich sinke, werde man die Einführung von Teilnotdiensten aber beobachten müssen.
In Berlin ist das Einführen von Teilnotdiensten laut Kammer aktuell nicht geplant. „Da in Berlin die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch das bestehende Notdienstsystem sichergestellt wird, besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, Teilnotdienste einzuführen“, so Eva Goebel, stellvertretende Geschäftsführerin. Anträge von Kammermitgliedern lägen nicht vor. „Auch gibt es keine Beschwerden seitens der Bevölkerung, dass einzelne Gebiete im Kammerbezirk nicht ausreichend durch Notdienstapotheken abgedeckt sind. Die Notdienstsystematik im Kammerbezirk Berlin hat sowohl bei den Apothekerinnen und Apothekern als auch in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz.“
Man habe sich jedoch solidarisch für die Vergütung von Teilnotdiensten eingesetzt. „In einem gemeinsamen DAT-Antrag mit weiteren Apothekerkammern haben wir angeregt, auch für Teilnotdienste eine Zuschusszahlung durch den Nacht- und Notdienstfonds zu gewähren.“
Offener steht man zum Thema in Thüringen. „Im Grundsatz muss diese Möglichkeit in der Notdienstrichtlinie der LAKT erst noch berücksichtigt werden“, so Thoralf Kühne von der Kammer. „Die Richtlinie wird in Kürze angepasst werden. Der Entscheidung der zuständigen Gremien können wir an dieser Stelle noch nicht vorgreifen.“ Allerdings sei die Sache relativ klar in Bezug auf die Zweigapotheken: „Hier ist der Teilnotdienst die Variante, um diese Apotheken am Notdienst zu beteiligen.“
Auch in Sachsen könnte es Teilnotdienste im Einzelfall geben: „Bisher gab es in unserem Kammerbezirk keine Teilnotdienste. Wir sehen durch unsere 24-Stunden-Notdienstanordnung mit einem flächendeckenden Angebot dienstbereiter Apotheken in Sachsen weder aktuell noch zukünftig einen Anlass, Teilnotdienste zwischen 20 Uhr bis mindestens 22 Uhr anzuordnen“, so Justiziarin Corina Seidel.
„Gleichwohl findet die neue Regelung des § 20 ApoG selbstverständlich Beachtung, wenn Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter mit einem solchen Wunsch auf uns zukommen und eine sachliche Notwendigkeit für die zusätzliche Anordnung einzelner Teilnotdienste besteht. Entsprechende Anfragen liegen uns derzeit nicht vor.“
In Brandenburg ist ebenfalls keine Einführung von Teilnotdiensten geplant. „Auch eine längerfristige Einführung ist aktuell nicht vorgesehen.“ Man beobachte die weitere Entwicklung und werde prüfen, ob sich daraus künftig ein Bedarf für Anpassungen bei der Organisation des Notdienstes ergebe, so die Kammer.
Aus Sachsen-Anhalt heißt es kurz und bündig: „Nein, es ist nicht geplant. Es besteht kein Interesse der Beteiligten. Wir haben keine Anfragen.“
In Bremen sieht man noch nicht einmal die Möglichkeit, auf Teilnotdienste umzustellen. Man habe eine der niedrigsten Apothekendichten bundesweit, so Geschäftsführerin Dr. Isabel Justus. „Dadurch ist die Sicherstellung eines flächendeckenden Notdienstes im Stadtgebiet Bremen und in Bremerhaven zunehmend erschwert, da immer weniger Apotheken für die Notdiensteinteilung zur Verfügung stehen.“
In Bremerhaven habe sich der Turnus durch den Wegfall niedersächsischer Apotheken aus dem Notdienstplan bereits verkürzt. „Nachts und an Sonn- und Feiertagen ist dort jeweils nur eine Apotheke zum Notdienst eingeteilt. Eine Einführung von Teilnotdiensten ist unter diesen Rahmenbedingungen in Bremerhaven nicht möglich.“
Und auch in Bremen stehe nachts sowie an Sonn- und Feiertagen nur eine begrenzte Zahl von Apotheken für den Notdienst zur Verfügung. „Die Einführung von Teilnotdiensten würde die bestehende Notdienstversorgung daher weiter erheblich einschränken.“
Zudem wolle man die Verabschiedung der Notfallreform abwarten, um anschließend prüfen zu können, ob und gegebenenfalls welcher Anpassungsbedarf für den Notdienst daraus entstehe. „Bislang liegen uns hierzu keine Anfragen aus den Apothekenteams vor.“
In Niedersachsen ersetzt ab dem 1. Januar ein algorithmenbasiertes System die bisherigen Notdienstkreise. „Dieses basiert auf der Geocodierung aller Apothekenstandorte und dem Aufbau einer Entfernungsmatrix. Bei diesem Plan handelt es sich um einen arrhythmischen Plan, der eine unregelmäßige Diensteinteilung für die Apotheken mit sich bringt. Die bisherigen Ergänzungs- und Teildienste entfallen.“