Das geplante Verbot von Online-Verschreibungen und der Versand von Medizinal-Cannabis benachteiligt chronisch Kranke. Davon ist Apotheker Florian Sedlmeier überzeugt. Der Inhaber der St. Martins-Apotheke in Ampfing ist in diesem Bereich tätig und macht Vorschläge, mit welchen praxisnahen Regelungen Patientenschutz und Innovation gleichzeitig möglich seien.
Vor einer Woche beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der Online-Verschreibung und Versand von Medizinal-Cannabis verbietet. Gegenwind kommt aus verschiedenen Lagern. Sedlmeier ist es ein Bedürfnis, auf eine dringende und praxisrelevante Lücke in der aktuellen Regulierung zu Medizinal-Cannabis hinzuweisen. Deshalb schickte er seine Position in einem Brief an Warken nach Berlin. Der Versand von Medizinal-Cannabis sei aus pharmazeutischer Sicht nicht risikoreicher als der Versand von anderen Rx-Präparaten. „Eine eindeutige Nachverfolgbarkeit ist durch reguläre Apothekensoftware und Rezeptprüfung gewährleistet. Die Gefährdung durch Fehlgebrauch ist geringer als bei zahlreichen bereits frei versandfähigen Präparaten, etwa Zolpidem, Pregabalin oder Tilidin“, argumentiert er.
„Es muss doch möglich sein, die Versorgung auch über Versand weiterhin aufrecht zu erhalten, ohne dabei alle in einen Sack zu packen“, heißt es weiter in dem Schreiben. Er selbst beliefert seit einigen Monaten Cannabis auf Rezept und baut sich mit diesem Versandgeschäft ein weiteres Standbein auf. Sollte das Verbot kommen, habe er erhebliche finanzielle Einbußen. „Ziel ist eine rechtssichere, patientenfreundliche und zukunftsfähige Versorgung – ohne unnötige Hürden, die weder dem Gesundheitsschutz noch der Versorgungsrealität dienen“, betont er.
Während Cannabis mittlerweile rechtlich entkriminalisiert sei, bestünden aber weiterhin praktische Hürden für Patientinnen und Patienten. Besonders problematisch sei das Versandverbot. „Dieses verhindert, dass Apotheken Patienten im Rahmen seriöser, telemedizinischer Betreuung versorgen können. Gerade für chronisch Kranke, mobilitätseingeschränkte oder ländlich wohnende Menschen führt dies zu vermeidbaren Hürden.“
Statt eines generellen Versandverbots sollte der Gesetzgeber dem Apotheker zufolge ein System zulassen, das Apotheken unter klaren Auflagen den Versand von Medizinalcannabis erlaubt. „So könnten Patientenschutz und Versorgungsqualität gesichert und zugleich digitale Innovation gefördert werden.“ Nur zertifizierte Apotheken sollten versenden dürfen, wenn zuvor eine verpflichtende pharmazeutische Beratung per Video oder Telefon erfolgt sei.
Zudem sollten telemedizinische Erst- und Folgeverordnungen zugelassen werden, sofern ärztliche Dokumentation und Identitätsprüfung gewährleistet seien. Sedlmeier spricht sich für eine einheitliche gesetzliche Richtlinie zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit aus, anstelle überholter BtM-Formularpflichten.
Das Medizinal-Cannabisgesetz biete die Chance, eine moderne, digitale und patientenorientierte Versorgung aufzubauen. „Ein Versandverbot steht diesem Ziel entgegen und benachteiligt insbesondere chronisch Kranke“, sagt er. Eine Regulierung, die den verantwortungsvollen Versand unter klaren Auflagen erlaube, wäre der logische nächste Schritt.