Die AOK Rheinland/Hamburg ist mit einer „Schattenretaxierung“ in Sachen Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln vorgeprescht. Ab sofort verlangt die AOK von den Apothekern entweder einen direkten Beleg des Herstellers oder eine doppelte Bestätigung von zwei Großhändlern. Die Idee dazu stammt allerdings von der Techniker Krankenkasse (TK). „Darüber befinden wird uns mit dem DAV im Gespräch“, bestätigte eine TK-Sprecherin APOTHEKE ADHOC.
Für Ende September ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt. Dann sollen weitere Details geklärt werde. Etwa wie mit Apotheken verfahren wird, die sich nur von einem Großhändler beliefern lassen. Schließlich kann keine Kasse einen Apotheker zwingen, Geschäftsbeziehungen zu mehreren Großhändlern zu unterhalten. Wie weit die Gespräche zwischen TK und DAV gediegen sind, ist Geheimsache.
Im Frühjahr hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Großhandelsverband Phagro gemeinsam nach einer Lösung für die Retaxproblematik bei Nicht-Lieferfähigkeit gesucht. Der Phagro hatte einen Retax-Gipfel vorgeschlagen: „Es wäre deshalb sinnvoll, wenn unter der Führung des GKV-Spitzenverbandes ein Gespräch mit Vertretern der Industrie, der Apotheker und des Großhandels erfolgt, um klare Definitionen und Regeln aufzustellen, die dann auch für alle praktikabel sind“, forderte Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper im März im Interview mit APOTHEKE ADHOC. Doch daraus wurde nichts.
Stattdessen nahm der DAV Gespräche mit dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) auf. Die Ergebnisse sollten protokolliert werden und in einer schriftlichen Vereinbarung münden. Diese liegt bis heute allerdings nicht vor. Parallel verhandelt der DAV mit der TK. Ob diese Gespräche zu einem handfesten Ergebnis führen, bleibt abzuwarten. Überrascht ist man bei der TK offenbar, dass die AOK Rheinland/Hamburg den dem DAV unterbreiteten Vorschlag jetzt aufgegriffen und öffentlich gemacht hat.
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