Preismoratorium

Zwangsabschläge: Ipsen zahlt unter Vorbehalt

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Berlin -

Im Streit um die Preisbildung für das Krebsmedikament Cabometyx gibt es jetzt eine vorläufige Einigung: Der Hersteller Ipsen erklärte gegenüber dem norddeutschen Apothekenrechenzentrum NARZ, die zuvor einbehaltenen Preismoratoriumsabschläge jetzt doch zu zahlen. Damit entstehen für die Apotheken keine Belastungen. Das Unternehmen überweist aber nur unter Vorbehalt und will seine Rechtsposition nicht aufgeben.

Im März wurde bekannt, dass Ipsen den sogenannten Preismoratoriumsabschlag für mehrere Monate nicht gezahlt hatte. Daraufhin hatte das NARZ die betroffenen Kunden informiert und angekündigt, notfalls die Apotheken mit den fälligen Zahlungen belasten zu müssen. Die Drohung verfehlte ihre Absicht nicht. Ipsen lenkte ein: Weil man nicht wolle, dass der Streit um die Einordnung von Cabometyx zu Lasten der Apotheken gehe, habe man sich entschlossen, die umstrittenen Abschläge „unter Vorbehalt“ zu zahlen, heißt es in einem Schreiben des Herstellers an das NARZ.

Umstritten ist die Einstufung von Cabometyx als „wirkstoffgleich“ mit dem bereits auf dem Markt befindlichen Nierenkrebsbsmittel Cometriq. Beide Arzneimittel enthalten Cabozantinib, sind aber leicht variiert und für verschiedene Indikationen zugelassen. Der Preis für Cabometyx liegt deutlich über dem von Cometriq.

Daher wurde Cabometyx als verdeckte Preiserhöhung ausgelegt. In diesem Fall wird der sogenannte Preismoratoriumsabschlag fällig, der die Preisdifferenz zum bereits auf dem Markt befindlichen Mittel abschöpft. Die Kassen ziehen die Differenz von der Sammelrechnung ab; als Inkassostelle müssen sich die Rechenzentren um die Rückerstattung kümmern. Ipsen wollte die Kürzung nicht anerkennen und verweigerte die Zahlung, sodass die Apotheken auf der Differenz sitzen zu bleiben drohten.

Gegenüber dem NARZ hatte Ipsen argumentiert, dass die unterschiedliche Einstufung nicht auf den Herstellerangaben fuße, sondern auf der durch die ABDATA vorgenommenen Datenkonfiguration. Nach Ansicht von Ipsen sind Cabometyx und Cometriq nicht wirkstoffgleich. Auch die Darreichungsform unterscheide sich.

Eine Klärung dieses Sachverhalts mit den zuständigen Aufsichtsbehörden sei aber kurzfristig nicht möglich, schrieb Ipsen jetzt ans NARZ. Das benötige Zeit. Ipsen weist daher ausdrücklich darauf hin, dass mit der Nachzahlung des Preismoratoriumsabschlages keineswegs das „Anerkenntnis verbunden ist, dass die geltend gemachten Ansprüchen tatsächlich bestehen und zu recht geltend gemacht werden“. Die Klärung bleibe also den üblichen Nacherstattungsverfahren vorbehalten.

Laut NARZ sind die ausstehenden Beträge inzwischen eingegangen. Bei jeder einzelnen Packung geht es um Beträge bis zu 5000 Euro, die Preisdifferenz zwischen beiden Arzneimitteln. Betreut eine Apotheke mehrere Patienten mit einer Cabometyx-Dauerbehandlung, hätten ohne Einlenken des Herstellers nach wenigen Monaten Beträge von 100.000 Euro und mehr auf sie zukommen können. Solche Forderungen hätten sogar die Existenz einzelner Apotheken gefährden können, hatte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue gegenüber dem Hersteller angeführt.

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