Inhaber will Abgabe und Beratung trennen

„Pauschal mehr Fixum ist nicht sinnvoll“

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Berlin -

Nicht nur das Skonto-Urteil setzt den Inhaber:innen zu. Auch das seit 20 Jahren nicht angepasste Apothekenhonorar ist ein Schmerzthema; eine Erhöhung gehört seit Längerem zu den zentralen Forderungen der Apothekerschaft. Spätestens seit dem CardLink-Vorsprung der Versender macht sich auch der Tübinger Inhaber Dr. Sebastian Schmidt Gedanken, wie ein faires Honorarmodell aussehen könnte. Mit einer pauschalen Erhöhung des Fixums sei der Apothekerschaft aber nicht geholfen, so sein Fazit.

Zum Thema Apothekenhonorar habe es bereits mehrmals einen Austausch mit Kammer und Verband gegeben, so der Inhaber von drei Pharmaphant-Apotheken. Bisher mit wenig Rückmeldung, dabei brauche es gute Vorschläge aus der Apothekerschaft, um mit einer oder einem neuen Bundesgesundheitsminister:in in Verhandlung treten zu können.

Inhaber: GKV-Modernisierungsgesetz umsetzen

„Pauschal mehr Geld zu fordern, würde die strukturellen Probleme der Apotheken nicht lösen und die langfristige, flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht sichern. Im Gegenteil: Es würde die aktuelle Entwicklung und den Versand aus dem Ausland weiter beschleunigen“, befindet Schmidt. Stattdessen müssten aktuelle gesetzliche Regelungen konsequenter umgesetzt werden – wie das 2003 eingeführte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG).

Das damit verbundene Kombimodell ersetzte den damaligen Handelsaufschlag von 30 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis (AEP). Durchschnittlich sei man damals von einem AEP von 30 Euro ausgegangen, so sei man auf 8,10 Euro gekommen. „Zusammen ergaben beide Aufschläge bei einem 30-Euro-Arzneimittel genau 9 Euro, also einen Handelsaufschlag von 30 Prozent“, rechnet Schmidt.

Während Arzneimittel aber immer teurer wurden, das Fixum aber nicht angepasst wurde, sei der durchschnittliche Handelsaufschlag der Apotheken heute auf etwa 15 Prozent gesunken. „Hier muss dringend nachgebessert werden, da die öffentlichen Apotheken seit Jahren systematisch benachteiligt werden und ihnen die Möglichkeit fehlt, durch marktübliche Preissteigerungen gegenzusteuern.“

Doch bevor nun das Fixum erhöht werde, wie häufig gefordert, sollte nach Schmidts Ansicht zunächst einmal das Kombimodell gesetzeskonform umgesetzt werden. Dies würde den Vor-Ort-Apotheken auch den notwendigen Vorteil gegenüber Versendern liefern, sofern diese lediglich als Logistiker agieren.

Kein Beratungsaufschlag für Versender

„Wichtig ist hierbei eine klare Trennung zwischen kaufmännischem Aufschlag und Beratungsaufschlag. Die gesetzliche Logik hinter dem Kombimodell erfordert, dass Versandapotheken entsprechend ihrer Leistungen vergütet werden – konkret also nur für den kaufmännischen Aufschlag. Eine automatische Vergütung für nicht erfolgte Beratungsleistungen muss im Sinne der beitragspflichtigen Versicherten zwingend unterbunden werden. Hier werden in großem Umfang, staatlich toleriert, Beiträge zur Sozialversicherung für nicht erbrachte Leistungen veruntreut.“

Um die Versender bei entsprechendem Beratungswillen aber nicht komplett zu benachteiligen, sei ein telepharmazeutisches Angebot möglich. Bestätigt die Kundin oder der Kunde die Beratung, könne dies wie bei einer pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) entsprechend des Beratungsaufschlags vergütet werden. „Dies würde zur Gleichberechtigung beitragen und eine zukunftsfähige Telepharmazie fördern, die einen echten Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens leistet“, so der Inhaber. Vor-Ort-Apotheken würden dafür aber nicht mehr länger strukturell benachteiligt.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den Versendern versandkostenfrei geliefert – auch dies könne man über Schmidts Ansatz künftig ändern. „Wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel in Zukunft ausschließlich mit dem kaufmännischen Aufschlag abgegeben werden dürfen, könnten Versandapotheken im Gegenzug Versandkosten erheben.“ Schließlich koste der Versand auch Geld und Ressourcen.

Würde dieser gesetzliche Rahmen eingehalten werden, wäre die Vergütung fair und an aktuelle Verhältnisse angepasst – das Fixum entspräche dann etwa 11,74 Euro. Gemäß Kombimodell und einem heutigen durchschnittlichen AEP von etwa 56 Euro, sei der kaufmännischen Aufschlag dann auf etwa 2,1 Prozent des AEP zu reduzieren, der Beratungsaufschlag von 8,35 Euro auf 9,65 Euro anzuheben. Die pharmazeutische Beratung sollte zudem von der Mehrwertsteuer befreit werden. „Dies würde die Transparenz erhöhen und die Beratung als Kernleistung der Apotheken stärker hervorheben.“

„Eine pauschale Fixumerhöhung allein reicht nicht aus, um die Probleme der Apotheken zu lösen. Die konsequente Umsetzung des Kombimodells ist der erste Schritt. Anschließend sollte die Vergütung an die gestiegenen Preise angepasst und stärker an der erbrachten Leistung orientiert werden. Nur so lässt sich eine nachhaltige und gerechte Lösung schaffen, die sowohl Vor-Ort-Apotheken als auch den Versandhandel berücksichtigt“, resümiert der Inhaber sein Honorarmodell.

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