Panne beim UPD-Gesetz

Keine Abgabeerleichterungen ab Ostern

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Berlin -

Eigentlich sollten die Abgabeerleichterungen für Apotheken nahtlos verlängert werden. Doch bis jetzt ist das UPD-Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Daher gelten ab Samstag formal wieder die strengen Abgabevorschriften.

Alles schien gelöst: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zugestimmt – und damit auch der Verlängerung der Abgabeerleichterungen. Zumindest bis Ende Juli sollten die Apotheken weiter flexibel auf Lieferengpässe reagieren können.

Damit ein Gesetz gilt, muss es aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Und genau darauf wartete die Branche heute vergeblich. Angeblich fehlt noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Und die sei auch heute nicht mehr zu bekommen, heißt es.

Das Problem: Die aktuellen Abgabeerleichterungen sind bisher in der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelt – und die läuft am 7. April aus. Ab Samstag können sich die Apotheken also nicht mehr darauf berufen. Unbenommen dieser Regelung können die Apotheken von den „normalen“ Ausnahmen Gebrauch machen – etwa im Fall einer Akutversorgung.

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