FFP2 und FFP3 – das sind die Unterschiede Alexandra Negt, 19.01.2021 15:33 Uhr
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Zum tatsächlichen Schutz vor Viren in Laboren und auf speziellen Krankenhausstationen werden FFP3-Masken empfohlen. Für den Alltag reichen FFP2-Masken. Die Maskentypen weisen unterschiedliche Spezifikationen auf. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Aktuell dreht sich alles um FFP2-Masken – filtrierende Halbmasken der Schutzstufe 2. Insgesamt gibt es drei Schutzstufen: Während FFP1-Masken bei der Infektionsprävention vernachlässigt werden können, geraten FFP3-Masken bei der Mundschutz-Diskussion in den Hintergrund. Dabei schützt diese Kategorie am zuverlässigsten vor Viren. Eine Übersicht der Unterschiede gibt es hier als Download.
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FFP steht für „Filtering Face Piece“. Das bedeutet: Egal welcher Klasse eine FFP-Maske angehört, sie schützt nur vor Partikeln – nicht vor Gasen und Dämpfen. Um eine Schutzwirkung gegen gasförmige Substanzen zu erhalten, benötigt der Träger eine filtrierende Halb- oder Vollmaske mit separat anzubringenden Filtern. Somit können FFP-Masken nur Feinstaub, Rauch sowie wässrige und ölige Aerosole herausfiltern. An den Aerosolen haften mitunter Keime – so entsteht der Schutz vor Viren wie Sars-CoV-2.
Alle drei Schutzklassen – FFP1, FFP2 und FFP3 – schützen vor ungiftigen Stäuben und Rauchpartikeln. FFP1-Masken kommen überwiegend im Baugewerbe oder in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz. In der Pharmaindustrie sowie im Gesundheitswesen spielt die niedrigste Schutzklasse kaum eine Rolle. Denn gegen luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 bieten sie keinen Schutz. Sars-CoV-2 ist in die Gruppe 3 einsortiert.
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3
Mehr als 10.000 biologische Arbeitsstoffe sind mittlerweile von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Risikogruppen eingestuft worden. Hierbei reicht die Einteilung von Gruppe 1 bis 4. Die Einstufungslisten sind nach den Organismengruppen Viren, Pilze, Bakterien und Parasiten getrennt. Eine Auflistung der eingestuften Stoffe der Risikogruppen 2 bis 4 ist in der Richtlinie 2000/54/EG enthalten. Auch Sars-CoV-2- findet sich in dieser Liste. Im Februar wurde das neuartige Coronavirus in Risikogruppe 3 eingestuft. Als Begründung für diese Einstufung führt der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (Abas) unter anderem die Ähnlichkeiten zu Sars-CoV-1 und Mers-CoV auf. Bis heute fehlen flächendeckende spezifische Therapie und ausreichend Impfstoffe. Im Dezember erfolgte eine Überarbeitung mit der zusätzlichen Kennzeichnung „Z“. Der Zusatz „Z“ steht für Zoonose. Das bedeutet, dass eine Übertragung zwischen Mensch und Tier möglich ist.
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