Retaxationen

BKK: 4,49 € bezahlen, 5,35 € retaxieren

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Nullretaxationen sind schon die höchste Strafe für einen Apotheker. Sollte man meinen. Doch es geht noch schlimmer: Die Siemens BKK hat einem Apotheker einen Betrag retaxiert, der höher liegt als der ursprünglich in Rechnung gestellte.

Der Apotheker aus Bayern hatte das Desinfektionsmittel Octenisept in der Flasche à 50ml abgerechnet. Der Arzt hatte das Produkt für ein Kind auf Kassenrezept verordnet. Da Octenisept erst ab der Packungsgröße zu 250 ml apothekenpflichtig und damit erstattungsfähig ist, retaxierte die Kasse – soweit korrekt. Der Apotheker hatte aber nur 4,49 Euro in Rechnung gestellt. Die von der Kasse mit der Abrechnungsprüfung beauftragte Retaxfirma GfS retaxierte jedoch einen Betrag von 5,35 Euro.

Auch nach Einspruch des Apothekers wurde der Betrag nicht auf den Rechnungsbetrag korrigiert. Zur Begründung führten die Rezeptprüfer aus, dass „der zum Zeitpunkt der Abgabe gültige ABDA-Artikelstamm einen Vertragspreis von 5,35 Euro aufweist“.

Wieso ein nicht erstattungsfähiges Präparat überhaupt einen Vertragspreis haben kann, wurde bislang auf Nachfrage nicht von der Siemens BKK beantwortet. Auch nicht, wieso ein Apotheker mehr zurückzahlen muss, als er vorher erhalten hat.

 

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