Apothekenbetriebsordnung

K.O. für kommerzielle Botendienste

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Berlin -

Ordermed, Otto, Pillentaxi, Dedendo: Um den Versandhandel Paroli zu bieten, schießen derzeit Bestell- und Lieferdienste wie Pilze aus dem Boden. Doch mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnte den kommerziellen Anbietern ein Strich durch die Rechnung gemacht werden: Die Amtsapotheker stellen nun klar, dass Botendienste nach wie vor als Ausnahme gedacht sind und dass nur in Ausnahmefällen telefonisch beraten werden darf. Kommt der Patient also nicht selbst in die Apotheke, muss sich mindestens eine PTA auf den Weg machen.

Viele Apotheker hatten sich nach Inkrafttreten der ApBetrO gefragt, ob künftig nur noch pharmazeutisches Personal Botendienste erledigen darf. Denn die Beratung muss laut Verordnungstext durch pharmazeutisches Personal in einem „unmittelbaren Zusammenhang“ mit der Auslieferung erfolgen.

Die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB), in der Fachreferenten aus den Gesundheitsministerien der Länder vertreten sind, stellt nun klar: Nur im Ausnahmefall ist eine telefonische Beratung möglich.

Außerdem darf nicht auf Distanz beraten werden, wenn die richtige Anwendung des Arzneimittels demonstriert werden muss. Zudem dürfe sich die Beratung nicht von der in der Apotheke durchgeführten Beratung unterscheiden, so die Aufsichtsbehörden.

Im Regelfall sollte die Beratung ohnehin persönlich beim Patienten, spätestens bei der Abgabe der Medikamente erfolgen. Zudem weisen die Behörden darauf hin, dass der Botendienst, wie in der ApBetrO vorgesehen, nur im Einzelfall durchgeführt werden darf.

Numerisch sei der Einzelfall zwar nicht festlegbar, allerdings dürften Apotheken den Lieferdienst nicht generell anbieten, sondern nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch bei einer konkreten Arzneimittelabgabe durchführen, so die Aufsichtsbehörden.

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