Apothekenbetriebsordnung

Botendienst auch ohne PTA

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Berlin -

Bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat der Gesetzgeber auch die Regelungen zum Botendienst überarbeitet. Ursprünglich war eine weitgehende Liberalisierung angedacht: Botendienste sollten auch über den Einzelfall hinaus erlaubt werden. Diese Lockerung ist zwar vom Tisch, aber es gibt dennoch Änderungen, die Apotheker beachten müssen.

 

„In der neuen ApBetrO wird die Abgabe von Arzneimitteln durch Boten näher geregelt. Jetzt wird die Beratung explizit gefordert: Wenn der Patient nicht bereits in der Apotheke beraten wurde, muss die Beratung durch pharmazeutisches Personal in einem 'unmittelbaren Zusammenhang mit der Auslieferung' erfolgen“, so Barbara Neusetzer, Vorsitzende der Apothekengewerkschaft Adexa. „Ist dies der Fall, kann auch nicht-pharmazeutisches Apothekenpersonal den Botendienst übernehmen.“

Besonders für Apotheker auf dem Land ist das Problem damit allerdings noch nicht gelöst: Wenn Patienten ihr Medikament telefonisch bestellen und der Bote es dann ausliefert – muss der Bote dann zum pharmazeutischen Personal gehören, damit die ordnungsgemäße Beratung sichergestellt ist? Der Text der ApBetrO lässt diese Frage offen: „Der Begriff 'unmittelbarer Zusammenhang' ist juristisch nicht weiter definiert. In der jetzigen Formulierung ist ein unmittelbarer räumlicher oder auch zeitlicher Zusammenhang möglich“, so Neusetzer.

Aus ihrer Sicht gibt es aber einen Hinweis: „Die Vorgabe in Paragraf 17 der ApBetrO, wonach bei Versandapotheken zum Zweck der Beratung eine Telefonnummer angegeben werden muss, kann aber als Indiz dafür gesehen werden, dass eine telefonische Beratung, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgt, auch beim Botendienst ausreichend und zulässig ist.“

Die Novelle der ApBetrO ist inzwischen politisch abgeschlossen. Die offizielle Verabschiedung ist für Juni geplant.

 

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