ApBetrO

Streit um Großhandelsapotheken

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Berlin -

Diskussion um die Großhandelserlaubnis: In den Bundesländern herrscht offenbar Uneinigkeit darüber, ob Apotheker weiterhin als Zwischenhändler tätig sein dürfen. In Hessen und Sachsen wurde Apotheken bereits mitgeteilt, dass sie für ihren Großhandel künftig ein eigenes Gewerbe anmelden müssen. Rechtsanwalt Michael Zach aus Mönchengladbach kritisiert das Vorpreschen und ist überzeugt: „Das stimmt nicht.“

In der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) heißt es, die Betriebsräume der Apotheke sind durch Wände oder Türen von „anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen“ abzutrennen. Diese Vorgabe ist nicht neu, erstmals wird als Beispiel aber der apothekeneigene Großhandel genannt.

Die Aufsichtsbehörden in Hessen und Sachsen der Auffassung, dass der Großhandel als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss. „Die Räume für den Großhandel müssen künftig von Ihrer Apotheke autark sein“, schrieb das Regierungspräsidium Darmstadt an Apotheker. So dürften weder Telefon und Fax noch Lagerkapazitäten gemeinsam genutzt werden.

Rechtsanwalt Michael Zach teilt diese Einschätzung nicht: „Das Trennungsgebot hat vorher schon bestanden“, erklärt der Medizinrechtler. Dass jetzt der apothekeneigene Großhandel explizit aufgeführt werde, sei lediglich eine Aufzählung und der Tatsache geschuldet, dass es die Großhandelserlaubnis für Apotheken erst seit 2006 gebe. Die Regelung sei zudem rein baulich zu verstehen: „Klar ist, dass es eine räumliche Trennung geben muss. Aber Darmstadt geht weiter und leitet Dinge handelsrechtlicher Art ab“, kritisiert der Rechtsanwalt. Es ließe sich aus der Neufassung aber nicht entnehmen, dass eine separate Gewerbeerlaubnis benötigt werde.

Die Überlegung der Behörde, aus der Änderung der ApBetrO eine Änderung der im Arzneimittelgesetz geregelten Großhandelserlaubnis abzuleiten, sei auch aus einem anderen Grund unrichtig, sagt der Verwaltungsrechtler Lothar Hermes aus Dresden: Denn in der ApBetro sei geregelt, dass die Verordnung keine Anwendung auf den apothekeneigenen Großhandel findet.

Zach und Hermes vertreten einige Apotheker, die einen eigenen Großhandel betreiben und wissen: „Nicht alle Bundesländer interpretieren das so.“ Der Rechtsanwalt sieht bei den Behörden Unsicherheit. Anfang November werde es eine Abstimmung zwischen allen Ländern geben. Eine Entscheidung erwartet Hermes aber frühestens im nächsten Jahr.

Apotheken mit einer Großhandelserlaubnis empfiehlt Hermes, die Entwicklung kritisch zu beobachten und die Informationen der Behörden zu hinterfragen. Die Übergangsvorschrift läuft allerdings bereits Mitte des nächsten Jahres ab. Apotheker sollten aus seiner Sicht Rechtsmittel einlegen, wenn die Behörde droht, die Großhandelserlaubnis zu entziehen.

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