Niedersachsen

AOK schreibt HiMi-Rahmenvertrag aus

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Berlin -

Die AOK Niedersachsen hat den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung durch Apotheken nach § 127 Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschrieben. Betroffen sind Hilfsmittel und Verbandstoffe sowie Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung, aber auch Hilfsmittel zum Glukosemanagement.

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, die Verträge über die Hilfsmittelversorgung der Produktgruppen (PG) 01, 02, 03, 05, 10, 14, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 29 und 30 hinsichtlich apothekenüblicher und nicht apothekenüblicher Hilfsmittel zu überarbeiten und neu abzuschließen.

Zudem erfolge eine redaktionelle Überarbeitung aufgrund von Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses, heißt es in der Ausschreibung. Es handelt es sich um einen Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Absatz 2 SGB V.

  • PG 01 Absauggeräte
  • PG 02 Adaptionshilfen
  • PG 03 Applikationshilfen
  • PG 05 Bandagen
  • PG 10 Gehhilfen
  • PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • PG 15 Inkontinenzartikel
  • PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • PG 19 Krankenpflegeartikel
  • PG 21 Messgeräte für Körperzustände
  • PG 23 Orthesen
  • PG 25 Sehhilfen
  • PG 29 Stoma
  • PG 30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement.

Die Kasse will mit jedem interessierten und nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer Vertragsverhandlungen führen. Noch bis zum 30. Juni können Interessenbekundungen eingereicht werden. Eine feste Laufzeit des Rahmenvertrages wird nicht genannt.

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