Ab Juli können Apotheken keine Hilfsmittel mehr zulasten der IKK classic abgeben. Es sei denn, sie stimmen dem Einzelvertrag zu. Doch der sollte genau geprüft werden, rät der Deutsche Apothekerverband (DAV).
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der IKK classic und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wurde zum 30. Juni gekündigt. Auf einen neuen Vertrag konnten sich die Parteien nicht einigen, weil die IKK classic auf „wirtschaftlich nicht tragfähigen Konditionen“ bestand. Das bedeutet: Eine Versorgung der Versicherten ist ab dem 1. Juli nicht mehr möglich, denn eine Anschlussregelung gibt es nicht.
Damit die Versicherten weiterhin versorgt werden können, schickt die Kasse Einzelverträge direkt an Apotheken sowie an Landesverbände. Mit dem DAV gebe es dazu keine Abstimmung, daher laute die Empfehlung, die Verträge in puncto Rahmenbedingungen und Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen. Wie die IKK classic informiert, ist eine Einzelprüfung durch vorherige Genehmigung ab dem 1. Juli nicht vorgesehen.
Der Lieferausschluss für Versicherte der IKK classic wird zum 1. Juli im Datensatz hinterlegt. Zudem werde das Online-Vertragsportal des DAV keine Einzelverträge unterstützen.
Erst vor kurzem hat sich eine Inhaberin aus Sachsen über die Vorgehensweise der IKK classic geärgert und eine Vollabsetzung von sterilen Einmalkanülen, die an eine Diabetikerin abgegeben wurden, kassiert.
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