Arztstempel

„Nehmen Sie es der Apotheke nicht übel...“

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Berlin -

Seit einer Woche müssen auf Rezepten Telefonnummer und Vorname des Arztes vermerkt sein – sonst drohen Retaxationen wegen Formfehlern. In vielen Apotheken sammeln sich Rezepte, die nicht korrekt ausgestellt wurden; in der Krefelder Apotheke am Zoo etwa waren es bereits zwei Tage nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben rund 40 Verordnungen. Inhaber Klaus Mellis informiert die Ärzte – und die Patienten.

Per Fax habe sein Team einen Hinweis an die Ärzte verschickt, deren Rezepte nicht den neuen Vorgaben entsprachen, berichtet Mellis. Zugleich wies die Apotheke am Zoo ihre Kunden via Facebook darauf hin, dass Rezepte fortan nur noch eingelöst werden können, wenn der Arztstempel den Vornamen und die Telefonnummer enthält.

„Die Krankenkassen können seit 1.7.15 Rezepte der versorgenden Apotheke nicht mehr erstatten, weil diese nicht mehr gültig sind. Die rechtlichen Vorgaben sind nicht erfüllt“, schreibt Mellis. „Nehmen Sie es der Apotheke nicht übel: Falls trotzdem geliefert wird, besteht das Risiko, dass die Arzneien nicht bezahlt werden. Sie haben richtig gelesen: GAR NICHT bezahlt, weil Vorname und Telefonnummer fehlen...“

Die Identifikation des verschreibenden Arztes wäre auch über die lebenslange Arztnummer möglich, die auch schon lange auf dem Rezept stehen müsse, so Mellis. Und weiter: „Übrigens: alles Fehler, die der verordnende Arzt zu verantworten hat – weder Sie als Patient – noch wir als Apotheke. Und: Wer muss es ausbaden??? Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker ...“

„Das sollte keine Schelte für Ärzte sein“, kommentiert Mellis seine Aktion. In erster Linie sollten Patienten darauf aufmerksam gemacht werden, dass es Änderungen gegeben habe. „Denn am besten achten Patienten beim Arzt selbst schon darauf, dass das Rezept den neuen Richtlinien entspricht“, sagt er.

Zugleich will Mellis mit dem Eintrag auf den Mehraufwand hinweisen, den Apotheker aufgrund der Umstellung haben: „Wenn das Rezept falsch ausgefüllt in der Apotheke ankommt, haben wir als letztes Glied in der Versorgungskette einmal mehr die Verantwortung, die bürokratischen Vorgaben umzusetzen“, sagt er.

In bestimmten Fällen findet Mellis einen Vornamen und eine Telefonnummer auf dem Rezept sinnvoll: „Von Hausärzten steht die persönliche Arztnummer ohnehin schon auf dem Rezept. Wenn aber etwa ein Doktor Müller aus einem Krankenhaus ein Rezept ausstellt, zu dem wir Rückfragen haben, dann erleichtern die Nummer und der Vorname unsere Arbeit“, sagt er.

Ihn stört aber, dass die Umstellung Apotheker zum „Schwarzen Peter“ mache: „Wenn ein Patient mit einem nicht ordnungsgemäßen Rezept in die Apotheke kommt, dann sind wir es, die ihm die schlechte Nachricht überbringen müssen, dass sein Medikament so vielleicht nicht erstattet wird“, erklärt Mellis.

Ärzte sollten mit ihren Softwareanbietern sprechen, ergänzt Mellis. Der Arztstempel müsse ebenfalls angepasst werden. „Diese Umstellungen sollten aber nicht das Problem der Ärzte sein. Die Softwarehersteller hätten auf die Veränderung schon früher reagieren müssen“, sagt er.

Noch sieht er keinen Grund für Retaxationen: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich mit den Ersatzkassen auf eine dreimonatige Friedenspflicht für fehlende Telefonnummern auf den Rezepten verständigt. Die Einigung gilt neben der DAK für die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer GEK, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (HKK). Zugleich gebe es laut AOK noch keine Regelung, wie mit Rezepten ohne Telefonnummer und Vorname verfahren werden solle. „Es gibt also noch keine rechtliche Grundlage für eine Retaxierung“, hofft Mellis.

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