Im Zuge des Wegfalls der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel räumte die Agentur für Präqualifizierung (AfP) den Apotheken bis zum 30. Juni ein Sonderkündigungsrecht ein. Per Online-Formular sollte der Ausstieg bestätigt werden. Etliche Apotheken melden seither Schwierigkeiten; so auch Detlef Löscher, Inhaber der Schützen-Apotheke in Auerbach. „Ich vermute systematischen Betrug.“ Nach einem Jahr habe er schlussendlich aufgegeben und die Scheinrechnung bezahlt.
„Ich hatte das Thema schon ad acta gelegt, aber nachdem ich von einem anderen Kollegen erfahren habe, der ähnliche Probleme mit der AfP hatte, muss ich feststellen, dass es sich hier vermutlich um systematischen Betrug handelt“, erklärt Löscher. Wenn man mit der AfP zu tun habe, verstehe man, warum es um Deutschland so schlecht stehe. „Die AfP ist das perfekte Beispiel einer überbordenden, leistungsunwilligen und leistungsunfähigen Bürokratie, die sich verselbstständigt hat“, stellt er klar. Dass sogar die Regierung das erkannt habe und diese Schikane für die Apotheke beendete, spreche schon für sich.
„Wie wir alle wissen, hat die AfP daraufhin – immerhin geschäftstüchtig – eine Lawine von Überwachungsanforderungen losgetreten, die nur ein Ziel hatte: das Abkassieren von 220 Euro ohne jegliche Gegenleistung, vor der drohenden Gesetzesänderung“, so Löscher. Für seine Filialapotheke hatte er diese Aufforderung bekommen, per Fax und per Mail. „Ich habe angefangen, diese zu bearbeiten, für die Hauptapotheke habe ich kein Schreiben von der AfP erhalten.“ Es gebe dazu weder ein Fax noch eine E-Mail der Agentur.
„Trotzdem flatterte uns auch für die zweite Apotheke zur Kündigungsgebühr noch eine Rechnung für die angebliche Überwachungsaufforderung ins Haus, gegen die ich Widerspruch einlegte“, erklärt Löscher. Dies sei nicht das erste Mal gewesen. „Ich hatte schon mal Widerspruch eingelegt, weil uns die Zahlungsaufforderung nach der Abschlussrechnung für die Kündigung erreichte, wie übrigens auch bei meinem Kollegen.“
Antwort auf seine Reklamation bekam er nie. „Obwohl ich achtmal an die AfP geschrieben hatte, auch an den Geschäftsführer“, bestätigt Löscher. „Es kamen aber weitere Mahnungen von der AfP.“ Nachdem er sich auch gegen diese zur Wehr setzte, habe er endlich eine Antwort-Mail erhalten. „Nach einem ganzen Jahr“, betont er. „Allerdings bekomme ich nicht den gewünschten Nachweis, dass mir eine Überwachungsaufforderung zugeschickt wurde, sondern ein Schreiben, das mir den Sinn der AfP erklären wollte.“ Das Ganze ergebe keinen Sinn, aber ein Mitarbeiter aus dem Zertifizierungsmanagement habe einfach aus dem Gesetzestext zitiert, berichtet der Apotheker.
„Ich habe die falsche Rechnung schlussendlich angewiesen, um dieses Stück aus Absurdistan zu beenden, obwohl ich der Meinung bin, dass es rechtswidrig sei, eine Scheinrechnung zu erstellen“, so Löscher. Denn: „Es steht dem ja keine Leistung entgegen und es wird ein Geschäftsfall vorgetäuscht, den es nie gegeben hat.“ Streng genommen handele es sich um Urkundenfälschung, „aber das ist hier alles egal“, denn die AfP ist schließlich ein standeseigenes Unternehmen. „Dann ist alles gut, so wie es lief.“
Ein besseres Aushängeschild für den Zustand der Abda könne es nicht geben, findet Löscher. „Die AfP ist nichts als eine weitere überflüssige Gesellschaft, die zwar gegründet wurde, um Geld zu verdienen, aber der Gewinn kommt, wie bei fast allen, angeblich so marktwirtschaftlich orientierten Tochterfirmen, einzig und allein aus von Kolleginnen und Kollegen erzwungenem, kannibalisiertem Umsatz“, bezieht der Apotheker Stellung. „Und dann wird auch noch komplett ohne Gegenleistung verdient.“
Löschers Fazit: „Waren die Leistungen für die Präqualifizierung fast nichts, so war das Geld für die Überwachungsaufforderung für gar nichts. Wenn man solche Unterstützung hat, braucht man die bekannten politischen Gegner und den niederländischen Versandhandel nicht zu fürchten.“