Thema: Abrechnung/Retax

Artikel zum Thema

Rezeptstapel

Auch die Pharmaindustrie soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zur Kasse gebeten werden: Der Herstellerabschlag soll erst um 3,5... Mehr»

Biosimilar-Austausch: Nur eine Indikation muss stimmen

Findet in der Apotheke ein Biosimilar-Austausch statt, muss die Indikation des biotechnologisch hergestellten Arzneimittels nicht zur Krankheit des Versicherten... Mehr»

Foto: N-Größen-Angaben auf Arzneimittelumverpackungen

Ist auf einem Entlassrezept eine Stückzahl verordnet, die kleiner N1 und im Handel ist, kann nicht auf eine N1 mit größerer Stückzahl ausgewichen werden. Auch... Mehr»

„Existenzbedrohende Situation“
Wegen Entlassrezept: AOK retaxiert 5000 Euro

Wegen Entlassrezept: AOK retaxiert 5000 Euro

Eine Apotheke in Bayern erhielt kürzlich eine Retaxation im vierstelligen Bereich. Der Vorwurf der AOK Rheinland/Hamburg lautet: Überschreitung der maximalen... Mehr»

Keine Angst vor Retaxationen Inhaberin erklärt Hochpreiser-Taktik

Hochpreisige Arzneimittel nehmen in den Apotheken einen immer größeren Umsatzanteil ein. In vielen Apotheken wächst auch die Sorge vor finanziellen Risiken und... Mehr»

Eingang zum BSG

Mit ihren massenhaften Retaxationen von Rezepturen haben sich die Kassen eine blutige Nase geholt. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt, dass... Mehr»

AOK-Logo

Das Bundessozialgericht (BSG) hat für die Abrechnung von Rezepturen klargestellt, dass die kleinste benötigte Packung vollständig abgerechnet werden kann.... Mehr»

Packung mit Code für Securpharm

Die Übermittlung der Charge ist beim E-Rezept Pflicht, denn die Kassen haben einen Rechtsanspruch und bestrafen das Fehlen mit Vollabsetzungen – vor allem bei... Mehr»

Biosimilar: „ILO“ ist nicht genug

Biologika müssen seit Monatsbeginn analog zu anderen Arzneimitteln ausgetauscht werden. Dies setzt voraus, dass in der Apotheke keine unklare Verordnung... Mehr»

Ausnahme Wirkstoffverordnung Retaxfalle Preisanker

Foto: Tabletten, Geldscheine und Münzen neben einer Versichertenkarte auf einer Oberfläche.

Generell gilt: Das namentlich verordnete Arzneimittel gilt als Preisanker. Somit darf das abgegebene Präparat nicht teurer sein als das verordnete. Doch es gibt... Mehr»

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