Weg mit dem Dreck – Altmedikamente richtig entsorgen Maria Köpf, 03.01.2018 15:18 Uhr
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Tonne statt Trinkwasser: So werden Medikamente richtig entsorgt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In der Regel können Medikamente in den Hausmüll, allerdings müssen sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Viele Apotheken bieten den Service der Entsorgung an. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In Berlin ist die Nutzung der Medi-Tonne kostenpflichtig. Foto: BSR
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Das Rücknahme- und Entsorgungssystem Remedica stellte Ende 2016 den Betrieb ein. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Betreiber Reclay konnte die Industrie nicht überzeugen, sich an der Entsorgung zu beteiligen. Kein Hersteller hat das Konzept laut Firmenangaben finanziell unterstützt. Foto: Elke Hinkelbein
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Remedica kooperierte mit Wepa und Pharma Privat. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - Zum Apothekenalltag gehört es, Altarzneimittel zurückzunehmen. Täglich bittet wohl mindestens ein Kunde darum, seine abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Medikamente zu entsorgen. Doch wie müssen PTA und Apotheker bei der Entsorgung von bereits angebrochenen Packungen, Salben, Flüssigkeiten und Hilfsmitteln vorgehen?
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die die Apotheke verlassen haben, nicht erneut in den Verkehr gebracht werden. Denn nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss die Qualität stets gewährleistet sein. Selbst die Beteuerung des Kunden garantiert nicht, dass Temperaturen, Luftfeuchtigkeit und Transportbedingungen das Arzneimittel nicht angegriffen haben. Auch Fälschungen können nicht ausgeschlossen werden. Der Nachweis, dass doch alles in Ordnung ist, wird in der Praxis nicht zu erbringen sein.
Laut Bundesumweltministerium (BMUB) zählen Altarzneimittel zum Siedlungsabfall und gehören deshalb in den Hausmüll. Seit dem 1. Juni 2005 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger – sprich: die Müllabfuhr – in Deutschland dafür zuständig, den „stofflich nicht verwertbaren Restabfall“ vor der Deponierung zu verbrennen oder gegebenenfalls mechanisch-biologisch zu behandeln. Dies soll die enthaltenen Schadstoffe vorgeblich ausreichend deaktivieren.
Selbst „hausmüllähnlicher Abfall von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen“ ist hier eingeschlossen. Zur Vermeidung von Belastungen des Abwassers dürfen Altarzneimittel, so das BMUB, nicht über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden. PTA in der Rezeptur sollen daher auch Behältnisse mit Resten von Flüssigkeiten oder Tabletten keinesfalls ausspülen. Auch dies kann Arzneimittelreste ins Abwasser überführ
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