Medikamentenmüll

Bundestag: Altarzneimittel in die Tonne

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Berlin -

Seit es kein einheitliches Entsorgungssystem für Altarzneimittel mehr gibt, fragen Apothekenkunden immer wieder nach dem richtigen Umgang mit dem Medikamentenmüll. Vor rund einem Jahr wurde in einer Petition gefordert, dass Apotheker grundsätzlich zur Entsorgung verpflichtet werden sollen. Der Bundestag hat dies nun abgelehnt. Altarzneimittel gehören demnach weiterhin in den Restmüll.

 

Zur Begründung erklärte der zuständige Ausschuss, dass Medikamentenabfälle ohnehin „den gleichen Entsorgungsweg gehen“ – egal, ob dieser über eine Apotheke, eine Schadstoffsammelstelle oder direkt in den Hausmüll führe. Und dieser Weg sei sicher, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die sich der Petitionsausschuss zuvor eingeholt hatte.

Laut BMG werden die Abfälle seit 2005 nur nach thermischer oder mechanisch-biologischer Vorbehandlung abgelagert, sodass die gegebenenfalls enthaltenen Reaktionspotenziale zerstört oder inaktiviert würden.

Außerdem seien auch die Verbraucher für eine ordnungsgemäße Entsorgung zuständig, heißt es weiter. Die Petentin hatte zuvor kritisiert, dass von Medikamenten erhebliche Gefahren ausgingen, falls sie in „falsche Hände oder unkontrolliert in die Umwelt geraten“.

Um es den Verbrauchern möglichst leicht zu machen, sollten die Apotheken demnach zur entgeltfreien Rücknahme verpflichtet werden, die Hersteller sollten durch ein Umlageverfahren an den Entsorgungskosten beteiligt werden, so der Petent.

Bis zum Sommer 2009 gab es in Deutschland unter Führung des Recyclingunternehmens Vfw ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für Altarzneimittel. Seit einer gesetzlichen Änderung dürfen Altmedikamente über den Hausmüll entsorgt werden.

Verhandlungen zwischen ABDA und Herstellern über ein kostenloses Entsorgungssystem scheiterten. Seitdem gibt es in verschiedenen Städten unterschiedliche Lösungen, zum Teil entsorgen Apotheken die Arzneimittel auf eigene Kosten.

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