GKV-Positionspapier angenommen

Stackelberg: Koalition wackelt beim Rx-Versandverbot

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband hat das Positionspapier zur Zukunft der Apotheken in der heutigen Verwaltungsratssitzung ohne Aussprache beschlossen. Alle 50 anwesenden Mitglieder stimmen zu. Darin fordern die Kassen wie berichtet eine Kürzung des Apothekenhonorars um eine Milliarde Euro. Zur Eröffnung der Sitzung äußerte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, Zweifel an der Umsetzung des von der Regierungskoalition versprochenen Rx-Versandverbotes: Es sei sein „fester Eindruck“, das von Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe vorangetriebene Rx-Versandverbot werde „in der Regierung hinterfragt“.

Als Kronzeuge diente Stackelberg CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich. Dieser habe mit seinem Vorschlag auch die Krankenkassen ins Spiel gebracht, die Verträge mit Versandapotheken schließen sollten. Hennrich hatte vorgeschlagen, dass ausländische Versandapotheken, die an der Arzneimittelversorgung in Deutschland teilnehmen wollten, nach § 140e Sozialgesetzbuch (SGB V) Verträge mit Krankenkassen abschließen müssten. Weil diese nicht die volle Leistung der Vor-Ort-Apotheken anböten, soll laut Hennrich das Apothekenhonorar um 3 Euro auf 5,35 Euro pro Packung gekürzt werden. Das Geld soll in einen Fonds fließen, aus dem die Vor-Ort-Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung bedient werden.

Ohne Aussprache einstimmig angenommen wurde vom GKV-Spitzenverband das Positionspapier mit dem Titel „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“. Das Papier sei zuvor ausführlich beraten worden, begründete der Sitzungsleiter das kurze Verfahren. In den Gremien des GKV-Spitzenverbandes gab es dazu sechs Termine. Den Auftakt bildete am 17. Januar ein Workshop der AG Arzneimittel. Dann befasste sich der Fachbeirat damit sowie der Fachausschuss Verträge und Versorgung. Anschließend gab es einen zweiten Durchgang in diesen Gremien. Am 24. April empfahl der Fachausschuss daraufhin, das inzwischen entwickelte Papier dem Verwaltungsrat zur Annahme vorzulegen.

Als Vorlage für das Positionspapier habe das vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte 2hm-Honorargutachten gedient. Die Erkenntnisse des Gutachten seien für die Kassen „spannend“ gewesen. Es könne nicht darum gehen, historisch gewachsene Strukturen zu bewahren.

Die Arzneimittelversorgung erfolge heute „sicher und flächendeckend“, heißt es im Positionspapier. Allerdings dominierten die „althergebrachten Apothekenstrukturen“ unverändert. Der Entwicklungsstillstand lasse damit die Chancen von innovativen und flexibleren Ansätzen in der Versorgung weitgehend ungenutzt. „In Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung müssen neue Wege in der pharmazeutischen Versorgung eröffnet werden. Die vorhandenen Potenziale ungenutzt zu lassen oder gar einzuschränken, würde einen Rückschritt bedeuten“, so das Papier.

Mit dem Arzneimittelversandhandel seien die starren Strukturen im Apothekenbereich ansatzweise geöffnet und damit die Versorgung vor allem für mobilitätseingeschränkte Patienten, aber auch in strukturschwächeren Regionen erheblich erleichtert worden: „Diese Erleichterung durch ein Versandhandelsverbot zurückzudrehen, ginge in die falsche Richtung. Stattdessen muss eine weitere Flexibilisierung erfolgen, um die Arzneimittelversorgung der Versicherten in Deutschland auch in Zukunft mit hoher Qualität und wirtschaftlich effizient sicher zu stellen.“

Tatsächlich habe sich gezeigt, dass im Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven bestünden. Eine leistungsgerechte Vergütung und Flexibilisierung der Versorgungsstruktur bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei vor diesem Hintergrund überfällig. Insbesondere böten sich wettbewerbliche Instrumente an, um diese ökonomischen Ressourcen der Versichertengemeinschaft zugute kommen zu lassen. In den letzten Jahren hätten vor allem Honorarforderungen der Apothekerschaft und weniger die Verbesserung der Patientenversorgung im Vordergrund gestanden.

Das BMWi-Gutachten bestätige die Vermutung, dass einige Leistungen teilweise deutlich überfinanziert seien. Selbst bei einer Erhöhung anderer Vergütungsbestandteile, wie der Nacht- und Notdienstpauschale, könne die Umsetzung einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung die Ausgaben der Kassen und Selbstzahler für rezeptpflichtige Arzneimittel „um mehr als 1 Milliarde Euro“ gesenkt werden.

Wesentliche Effekte würden insbesondere im Bereich parenteraler Zubereitungen und durch eine Entflechtung der Vergütungsbestandteile erreicht. Hinzu kämen mehr als 200 Millionen Euro, die durch eine Anpassung der Zuschläge des Großhandels eingespart werden können. Damit bestehen erhebliche Reserven aus wirtschaftlicher Betriebsführung der Apotheken und des Großhandels.

Kernstück einer Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung müsse die stärkere Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten sein. Die derzeitige Vergütung führe zu Fehlentwicklungen, wie einer hohen Apothekenzahl in städtischen Räumen. Überfällig sei vor diesem Hintergrund eine Neuordnung der Vergütung. Sicherzustellen seien dabei eine transparentere Honorarstruktur.

Grundsätzlich müsse die Finanzierung von Apotheken dem tatsächlichen Versorgungsbedarf folgen. Bislang geschehe dies jedoch nur unzureichend. Zukünftig müssten daher bei der Apothekenvergütung die Transparenz und Leistungsgerechtigkeit der Honorarstruktur sowie eine bessere Effizienz der Versorgungsstruktur in den Fokus genommen werden. Anstelle der bisherigen Mischfinanzierung und der damit einhergehenden Fehlanreize zur Konzentration auf wirtschaftlich attraktive Tätigkeiten sei eine Entflechtung der Vergütung notwendig. Dabei sei die vorgeschlagene Umgestaltung der Vergütung durch Absenkung des absoluten sowie Anhebung des prozentualen Festzuschlags sachgerecht.

Eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes sowie weiterer überholter Regelungen ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ebenfalls „dringend geboten“. Dies ermögliche neue flexible Vertriebswege und böte den Patienten die Chance auf bedarfsgerechte Angebotsstrukturen. Zudem würden durch einen damit entstehenden stärkeren Wettbewerb Anreize für eine intensivere Beratung und die Entwicklung neuer patientenorientierter Versorgungsformen gesetzt. Für ein Verbot von Pick-up-Stellen bestehe keine Notwendigkeit.

Ab jetzt will der GKV-Spitzenverband seine Meinung zum Position zum Apothekenmarkt offensiv kommunizieren. Mit dem heutigen Beschluss wurde Vorstand mit der „öffentlichen und politischen Kommunikation der Forderungen“ beauftragt, Bisher hat sich die ABDA zum Positionspapier nicht geäußert, nur soviel: „Unsinnige Ideen werden auch dann nicht vernünftig, wenn man sie ständig wiederholt.“

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