Pflegestärkungsgesetz

Bundestag berät über Pflegereform

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Berlin -

Der Bundestag hat eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit deutlich mehr Hilfen für Demenzkranke beraten. Künftig sollen nicht nur körperliche Behinderungen für die Einstufung der Betroffenen entscheidend sein.

Union und SPD werteten ihre Reform bei der ersten Lesung am Freitag als historisch beispiellose Aufstockung einer Sozialversicherung. Die Opposition begrüßte, dass mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz mehr Betroffene Leistungen erhalten. Zweifel meldeten Linke und Grüne daran an, dass dafür künftig auch genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

„Die Pflegeversicherung greift früher“, hob Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor den Abgeordneten hervor. Die bisher drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden. In Pflegegrad eins würden mittelfristig 500.000 Menschen erstmals unterstützende Leistungen erhalten, sagte Gröhe. Das Wohnumfeld der Betroffenen könne hierbei so angepasst werden, dass viele niemals in stationäre Pflege gehen müssten, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach.

Insgesamt soll durch die Umstellung Demenzerkrankten weit besserer Zugang zur Pflege ermöglicht werden. Bisher hob die Einstufung der Betroffenen auf körperliche Behinderungen ab. Gröhe versicherte, bisherige Leistungsbezieher bekämen in keinem Fall weniger. Der Beitragssatz soll zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent steigen. Bis 2022 soll er stabil bleiben. Bereits 2015 stiegen die Beiträge mit einer ersten Reformstufe um 0,3 Punkte.

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