Pflege

Vorarbeiten zur neuen Pflegestufe abgeschlossen

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Berlin -

Auf dem Weg zu einer Ausweitung der Pflegeversicherung sind zentrale Vorarbeiten abgeschlossen worden. Wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Berlin mitteilte, gibt das Ergebnis von zwei Erprobungsstudien wichtige Hinweise für die Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einer Ausweitung der Pflegestufen von drei auf fünf.

Der GKV-Spitzenverband solle nun mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll im Bundeskabinett beschlossen werden. „Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen“, bekräftigte Gröhe. Hierin sollen dann auch mehr demente Patienten einbezogen werden.

GKV-Vorstand Gernot Kiefer sagte, mit dem Abschluss der beiden Studien seien die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen. Jetzt könne der Gesetzentwurf zügig kommen. Eine der beiden Studien wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum erarbeitet. Die Stichprobe umfasste insgesamt 2000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, die nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren begutachtet wurden.

Eine zweite Studie wurde von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführt. In rund 40 Pflegeheimen sei bei knapp 1600 Personen erfasst worden, welche Leistungen sie heute bekommen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, argumentierte: „Jetzt gibt es keinen Grund, mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bis 2017 zu warten.“ Gröhe müsse noch 2015 liefern.

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