Datenschutzsichere Terminals fehlen

Organspende: Online-Register startet unter Kritik

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Berlin -

Das zentrale Online-Register zur Organspende-Bereitschaft soll an diesem Montag in Betrieb gehen – allerdings fehlt aus Sicht von Patientenschützern noch ein eigentlich vorgesehener bürgernaher Eintragungsweg.

In keinem Passamt stünden datenschutzsichere Computerterminals dafür, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Damit haben Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen.“ Das vereitele die Erfolgsaussichten des Portals, da so ein Moment verloren gehe, die Bereitschaft unmittelbar zu erklären.

Digital, aber mit Hindernissen

Ab Montag soll es zuerst möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen. Bis 30. September soll es dann möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Spende über Krankenkassen-Apps abgeben. Das Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Demnach sollen auch alle ab 16 Jahren mindestens alle zehn Jahre auf das Thema Organspende angesprochen werden und Informationsmaterial bekommen, wenn sie einen Pass oder Ausweis beantragen. Laut Gesetz soll man sich dann auch direkt im Amt in das Register eintragen können.

Brysch kritisierte: „Die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen hat noch nicht mal begonnen. Die Menschen können ihre Eintragung in das Organspende-Register nur selbst digital hinterlegen.“ Natürlich blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung bestehen. Weder ein Vermerk in der Patientenverfügung noch der Organspendeausweis aus Papier verlören an Gültigkeit. „Internet-Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen.“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Länder müssten daher innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter sorgen.

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