Transparenzregister

Lauterbach-Reform im Vermittlungsausschuss

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Berlin -

Das bisher auf Eis liegende Transparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll am 21. Februar vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Kern des Vorhabens ist neben Milliardenhilfen für die Kliniken der Aufbau eines „Transparenzverzeichnisses“: Patientinnen und Patienten sollen online Auskunft darüber bekommen, wie viel Erfahrung eine Klinik bei bestimmten Leistungen hat, wie der Personalschlüssel etwa bei Fachärztinnen und -ärzten ist und wie hoch die Komplikationsrate ist. Das Gesetz soll die geplante große Reform zur Vergütung der Kliniken vorbereiten und begleiten.

Lauterbach hatte den unionsgeführten Ländern Blockade vorgeworfen. Sie verweigerten die Aufsetzung des von der Länderkammer zunächst abgelehnten Gesetzes auf die Tagesordnung des Vermittlungsausschusses, hatte Lauterbach gesagt. „Zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro stünden den Krankenhäusern zur Verfügung, wenn dieses Gesetz beschlossen würde“, machte der SPD-Politiker deutlich. „Wenn wir dieses Gesetz nicht durchgesetzt bekommen, dann ist ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar.“

Die eigentliche Klinikreform soll die Krankenhäuser durch eine grundlegende andere Bezahlung vom finanziellen Druck lösen, aus Umsatzgründen immer mehr Patientinnen und Patienten mit lukrativen Eingriffen zu behandeln. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Sommer mehrheitlich auf die Reform in ihren Grundzügen geeinigt – nach Länderkritik an bestimmten Punkten sollten aber erst weitere Beratungen folgen. Dann sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

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