Ärztefunktionäre

KV-Chefs zurückgetreten

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Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. Gerd Zimmermann, sind nicht mehr im Amt. Nach Angaben der KV stimmten beide einem Auflösungsvertrag zum 6. November zu. Gegen beide ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug beziehungsweise Untreue.

Eine unabhängige Prüfstelle habe die Anschuldigungen bestätigt und als so schwerwiegend eingestuft, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, heißt es bei der KV. Die Staatsanwaltschaft nannte keine Einzelheiten zu ihren Ermittlungen. KV-intern droht Zimmeck die Rückforderung der zu viel abgerechneten Beträge.

Die beiden zurückgetretenen KV-Vorstände haben ihre Posten wegen unterschiedlicher Vorwürfe aufgegeben: Gegen Zimmeck wird wegen falscher Abrechnungen und gegen Zimmermann wegen Untreue ermittelt, wie die KV mitteilte. Die Vorwürfe gegen die beiden Mediziner waren zeitgleich aufgetaucht. Es gebe aber keinen inhaltlichen Zusammenhang.

Seit 2011 stand Zimmeck an der Spitze der KV. Den Ermittlungen zufolge soll er in seiner Arztpraxis Leistungen abgerechnet haben, die er nicht hätte erbringen können. Dies sei bereits im Juli 2011 aufgefallen, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums Hessen.

Zimmermann war seit 2005 stellvertretender KV-Chef. In seiner ersten Amtszeit habe das Landesprüfungsamt verschiedene Dinge beanstandet, hieß es bei der KV. Es sei unter anderem um einen Leasingvertrag für seinen Dienstwagen gegangen. Der Wagen sei bei der Firma von Zimmermanns Frau geleast worden, was Zimmermann als „Fehler“ bezeichnet habe. Weiter wird ihm vorgeworfen, einen Kredit der KV für eine private Immobilie erhalten zu haben.

Nach einer KV-Vertreterversammlung im Oktober, auf der die Vorwürfe diskutiert worden waren, habe man mit Zimmermann und Zimmeck „Trennungsgespräche“ geführt, teilte die KV mit. Die erhobenen Vorwürfe seien so schwerwiegend gewesen, dass das Ausscheiden aus dem Amt unvermeidlich gewesen sei. Die KV müsse nun nicht nur neue Vorstände finden, „sondern auch verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen“. Die Ärzteschaft sei verständlicherweise sauer – „aller Ärger und alle Kritik sind völlig berechtigt“.

Das Gesundheitsministerium teilte unterdessen mit, dass es als Rechtsaufsicht der KV keine Notwendigkeit sehe, einzugreifen. Die KV habe das Ministerium rechtzeitig und vollständig informiert und sich „als handlungswillig und handlungsfähig“ erwiesen. Im Oktober war bekannt geworden, dass gegen die KV-Vorstände ein Abwahlverfahren laufe.

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