Versorgungsstrukturgesetz

Keine Drogerie-Arzneimittel auf Rezept

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Berlin -

Nach dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) sollen Krankenkassen künftig auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten dürfen. Mit einem Änderungsantrag stellt die Koalition nun klar, dass nur apothekenpflichtige Arzneimittel von der geplanten Erweiterung der Satzungsleistung betroffen sind. Schwarz-Gelb kommt damit einer Forderung der Apotheker nach.

Kassen dürfen ihren Versicherten laut Gesetzentwurf künftig zusätzliche, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossene Leistungen anbieten. Jetzt stellt die Koalition klar, „dass bei den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur apothekenpflichtige und nicht frei verkäufliche Arzneimittel vorgesehen werden dürfen“.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte die ABDA genau auf diesen Aspekt hingewiesen: „Ansonsten könnten Versorgungsweisen gefördert werden, die insbesondere in Kombination mit der Formulierung 'Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern' einer sicheren Arzneimittelversorgung sowie der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit den Zielen des Koalitionsvertrages entgegenstehen.“

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