Versorgungsgesetz

OTC zurück in die Erstattung?

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OTC-Arzneimittel dürfen möglicherweise bald wieder von den Krankenkassen erstattet werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den Gestaltungsspielraum der Kassen bei ihren Satzungsleistungen erweitern. Laut dem heute vorgelegten Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz könnten auch andere bislang nicht erstattungsfähige Leistungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden, darunter Heil- und Hilfsmittel, medizinische Vorsorgemaßnahmen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung oder häusliche Krankenpflege.

Die Koalition will mit dieser Maßnahme die wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der Kassen stärken. „Allerdings dürfen die Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sein“, heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf. Auch müssten Art, Dauer und Umfang der Satzungsleistungen von den Kassen definiert und transparent dargestellt werden, damit sie bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds berücksichtigt werden können.

Die Mehrausgaben sind aus Zusatzbeiträgen zu finanzieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass durch die Erweite-rung von Satzungsleistungen auch aufwändigere Behandlungen verkürzt oder vermieden werden und dadurch Einsparungen erzielt werden könnten, heißt es im Entwurf.

Beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) begrüßt man den Gesetzesvorschlag: Die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei therapeutisch und ökonomisch geboten, hieß es auf Nachfrage. Mit der Änderung werde die willkürliche Knüpfung der Erstattungsfähigkeit an die Verschreibungspflicht zumindest teilweise zurückgenommen. Der BAH fordert allerdings, dass die Erstattungsmöglichkeit auch für Präparate zur Raucherentwohnung gelten müsse. Diese sollen wie andere Lifestyle-Präparate im derzeitigen Entwurf von der Erstattung ausgeschlossen bleiben.

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