Medikationsmanagement

KBV plant nicht ohne ABDA

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Während die Ärzte in den vergangenen Tagen aus allen Rohren feuerten, um das KBV/ABDA-Modell gegen die Angriffe von Industrie und Kassen zu verteidigen, war es in der Jägerstraße zunächst still. Das Problem: In der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden die Apotheker nur am Rande erwähnt. Da aber das Hauptanliegen der Mediziner bereits umgesetzt wird, droht deren Interesse an der Umsetzung des Gesamtkonzepts abzuflauen. KBV und ABDA haben sich darauf verständigt, dass auf jeden Fall alle Bausteine gemeinsam umgesetzt werden sollen.

Mit dem Antrag sollen Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung ermöglicht werden. Konkret genannt wird im Entwurf aber nur die Möglichkeit, einen „Katalog für eine wirtschaftliche Wirkstoffauswahl in allen versorgungsrelevanten Indikationen“ zu vereinbaren. Die für die Apotheker wichtigen Instrumente der Wirkstoffverordnung und des Medikationsmanagements werden nur als zusätzliche Option in der Begründung zum Entwurf erwähnt.

Für die KBV steht der Medikationskatalog tatsächlich ganz oben auf der Agenda: Denn die Ärzte wären von Regressen befreit, wenn sie sich an die gemeinsam mit Apothekern und Kassen ausgearbeitete Positivliste hielten. „Ärzte, die überwiegend die Leitwirkstoffe verordnen, verhalten sich im Endeffekt auch wirtschaftlich“, argumentiert KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. „Die bisherigen Richtgrößenprüfungen und Regresse werden durch unser Konzept abgelöst.“

Obwohl die Mediziner also in ihrem Grundanliegen ein erhebliches Stück vorankommen könnten, soll es keinesfalls Einzellösungen geben: „Unser Modell besteht aus drei Säulen und funktioniert nur als Ganzes“, sagt ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt. Auch bei der KBV versichert man, dass das Paket keinesfalls aufgeschnürt wird.

Da die Formulierungshilfe offenbar nicht mit Ärzten und Apothekern abgestimmt war, gibt es Nachbesserungsbedarf. Gestern diskutierten Vertreter von KBV und ABDA in Berlin daher auch über ihre Änderungswünsche, die nun gemeinsam vorgetragen werden sollen. Dabei geht es um technische Probleme, etwa um die Mitsprache der Bundesverbände bei der Erstellung des Arzneimittelkatalogs oder um die Beschränkung auf eine einzige Modellregion. „Wir sind froh, dass es los gehen kann, aber wir wollen möglichst schnell starten und auch möglichst schnell in die Fläche“, so Schmidt. Am 23. September findet die erste Lesung im Bundestag statt; bis dahin müssen die Änderungsanträge eingebracht sein.

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