Düsseldorfer Erklärung

Honoraranpassung: Noventi steht hinter Apotheken

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Berlin -

Acht Forderungen wurden mit der „Düsseldorfer Erklärung“ verabschiedet. Die Resolution der Apothekerschaft für eine faire Vergütung der Apotheken erfährt Rückendeckung. Die Noventi bezieht Stellung. 

„Die Vor-Ort-Apotheke ist eine unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, sagt Noventi-Vorstand Mark Böhm. Fachkräftemangel, Lieferengpässe und die Gefährdung etablierter Versorgungsstrukturen durch einen anhaltenden Sparkurs gefährden die Gesundheitsversorgung. „Umso mehr braucht es Honorare, die die aktuellen Kostenentwicklungen berücksichtigen.“ Nur so könnten Apothekenschließungen verhindert werden.

„Damit sich diese Abwärtsspirale nicht fortsetzt und die Vor-Ort-Apotheke auch künftig ein Garant für flächendeckende, niedrigschwellige und wohnortnahe Versorgung ist, stehen wir als Noventi hinter der Abda und den Forderungen der ‚Düsseldorfer Erklärung‘.“ Der Festzuschlag müsse auf zwölf Euro korrigiert werden.

„Wichtig ist die Geschlossenheit unserer Branche, um gemeinsam mit der Politik den Rahmen für neue Lösungsansätze zu schaffen, strukturell wie auch finanziell. Apotheken brauchen Zukunft und Sicherheit, um auch auf lange Sicht ihren unverzichtbaren Beitrag leisten zu können, den unser Gesundheitssystem für unsere Gesellschaft benötigt“, so Böhm.

Das sind die acht Forderungen an die Bundesregierung:

  1. Die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung über die heilberuflich geführten Apotheken vor Ort müssen stabilisiert und durch verlässliche Rahmenbedingungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.
  2. Wir fordern eine dauerhaft angemessene Vergütung der Apotheken vor Ort. Die Politik trägt die Verantwortung für die ambulante flächendeckende Versorgung, auch für deren Finanzierung. Investitionen in die Apotheken vor Ort sichern flächendeckend die Arzneimittelversorgung und garantieren sichere, am Patientenwohl orientierte Zugangswege.
  3. Um künftig die Honorierung der Apotheken nicht wieder von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln, muss der Festzuschlag durch einen regelhaften Mechanismus jährlich mittels eines Dynamisierungsfaktors angepasst werden.
  4. Die einseitige Wirtschaftlichkeitsorientierung in der Arzneimittelversorgung muss zurückgedreht werden, um die Versorgungssituation zu verbessern. Ein Kaputtsparen von Versorgungsstrukturen gefährdet die Versorgung der Bevölkerung unwiederbringlich.
  5. Die Unabhängigkeit der Beratung durch freiberuflich selbständige Heilberufler bedeutet einen großen – auch geldwerten – Nutzen für das deutsche Gesundheitswesen. Diese Unabhängigkeit muss daher zum Wohl der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben.
  6. Zentrale Forderung zum Erhalt einer gesunden Versorgungsbasis ist daher die Korrektur des Festzuschlags auf 12 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die in den letzten zehn Jahren aufgelaufenen Betriebskostensteigerungen ausgleichen.
  7. Weitere Kürzungen zu Lasten der Apotheken im Kontext der Stabilisierung der GKV-Finanzen sind für die Patientinnen und Patienten schädlich, denn sie bedeuten im Ergebnis Leistungskürzungen. Daher ist insbesondere der Apothekenabschlag dauerhaft auf 1,48 Euro netto festzuschreiben.
  8. Notwendige Aufwendungen der Apotheken im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen sind vollständig zu refinanzieren. Apotheken sind ein verlässlicher Partner beim Ausbau digitaler Anwendungen, dürfen aber dadurch nicht finanziell geschwächt werden.
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