Streichung von Zuschlägen

GKV-Sparpaket: Deutliche Honorareinbußen bei Ärzten

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Berlin -

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) kommt bei den Leistungserbringern nicht gut an. Unlängst hatte unter anderem die Ärzteschaft wegen der daraus resultierenden finanziellen Einbußen für die Ärzte und vor Versorgungseinschränkungen gewarnt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die konkreten Einschnitte einmal durchgerechnet. Je nach Fachrichtung fallen die Honorareinbußen demnach teils beachtlich aus.

Der Bund hat seine erste große Sozialreform am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause im Rekordtempo durchgepeitscht. Viele der für die Leistungserbringer kritischen Punkte werden allerdings erst zum Jahreswechsel in Kraft treten. Dazu zählt der erhöhte Apothekenabschlag ab dem kommenden Jahr – und Einbußen in den Praxen.

Extrabudgetäre Vergütung

Unter anderem sollen extrabudgetäre Vergütungen, wie ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie, künftig wegfallen. Dadurch würde nach Rechnung der KBV auf jeden Arzt ein Mindereinnahmen-Betrag von im Schnitt 3629 Euro zukommen. Perspektivisch sei zudem für alle Ärzte unabhängig von der Fachrichtung von geringeren Honorarzuwächsen auszugehen. Die Finanzkommission Gesundheit habe die Einsparungen für die GKV auf 550 Millionen Euro im Jahr 2027 geschätzt.

TSVG-Fälle

Ebenfalls alle seien zudem von der Streichung der TSVG-Zuschläge betroffen. Den Honorarverlust beziffert die KBV auf stolze 1,64 Milliarden Euro. Insgesamt 117 Millionen Euro davon entfallen auf die hausärztliche Versorgung, 1,523 Milliarden Euro auf die fachärztliche.

Pro Jahr liege der erwartete Honorarverlust je Haus- beziehungsweise Kinderarzt bei 2403 Euro und bei Fachärzten bei 29.937 Euro.

Hygienezuschläge

Die Streichung der Hygienezuschläge werde zusätzlich pro Arzt mit einem Verlust von im Schnitt 716 Euro zu Buche schlagen.

Vergütung für Haus- und Kinderärzte

Durch die veränderte Vergütung von Haus- und Kinderärzten müsse die Berufsgruppe mit Mindereinnahmen von im Schnitt 3084 Euro pro Arzt rechnen. Insgesamt sollen sich die Einsparungen auf 150 Millionen Euro im Jahr summieren.

Beratung zur Organ- und Gewebespende

Durch die Streichung der Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende erwartet die KBV einen weiteren Honorarverlust von im Schnitt 1949 Euro für jeden Haus- und Kinderarzt.

Erst- und Folgebefüllung der ePA

Mit dem BStabG fällt bereits ab Ende Juli dieses Jahres die Vergütung für die Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) weg. Insgesamt rechnet die KBV mit einem Honorarverlust von 279 Millionen Euro pro Jahr insgesamt beziehungsweise 7465 Euro pro Arzt im Jahr.

EBM-Absenkung

Ab Mitte kommenden Jahres sollen die technischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgesenkt werden. Pro Prozent Bewertungsabsenkung rechnet die KBV mit einem Honorarverlust von 3216 Euro für die Nuklearmedizin, einem Minus von 4263 Euro für die Radiologie und sogar 10.621 Euro für die Strahlentherapie.

Auch Augenärzte müssten wegen der Absenkung der Bewertung der EBM-Ziffern im Zusammenhang mit Katarakt-Operationen mit einem Honorarverlust von 3358 Euro rechnen.

Kurzzeittherapie-Zuschläge

Durch die Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge geht die KBV pro Jahr von einem Honorarverlust von 91 Millionen Euro aus. Im Schnitt seien es 3656 Euro pro Psychotherapeut.

Gesundheitsuntersuchung und Hautkrebsscreening

Im Rahmen des BStabG soll der G-BA auch die Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten prüfen und gegebenenfalls anpassen. Diskutiert wurde dabei das Hautkrebsscreening. Falls die Vergütung hierfür komplett wegfallen würde, ergebe sich ab 2028 ein Honorarverlust von insgesamt 224 Millionen Euro pro Jahr. Im Schnitt wären das 2.989 Euro für Hausärzte und 43.324 Euro für Dermatologen.

2028 soll die sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Dadurch entsteht in den Praxen zusätzlicher Prüf- und Dokumentationsaufwand. Selbiges gilt für das ab Frühjahr kommenden Jahres geplante Zweitmeinungsverfahren.

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