Gesetzentwurf

SPD will Anhörung zu Zwangsbehandlungen

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Die Bundesregierung will heute eine Neuregelung zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker ohne Anhörung durch den Rechtsausschuss bringen. Nach dem Vorschlag der Koalition sollen Ärzte psychisch erkrankte Menschen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen auch dann behandeln dürfen, wenn die Patienten selbst einer solchen Behandlung nicht zustimmen können. Morgen soll die Regelung als Teil eines Gesetzentwurfs zum Unterhaltsrecht im Bundestag verabschiedet werden. Die SPD kritisiert das Schnellverfahren.

„Ein beschleunigtes Verfahren ohne öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss lehnen wir als SPD-Bundestagsfraktion ab“, heißt es. Der Gesetzentwurf müsse vom Ausschuss genau geprüft und diskutiert werden. „Ärztliche Zwangsmaßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen dar“, so die SPD-Fraktion. Eine Anhörung im Gesundheitsausschuss stelle sicher, dass alle betroffenen Verbände und Organisationen gehört würden.

Mit dem Gesetzentwurf hat die Regierung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reagiert. Danach dürfen psychisch Kranke, die unter der Vormundschaft eines gerichtlich bestellten Betreuers stehen, nicht gegen ihren Willen medikamentös behandelt werden. Die Karlsruher Richter hatten die Regierung wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben aufgefordert, die Regeln für ärztliche Zwangsbehandlungen neu aufzustellen.

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