Freihandelsabkommen

Keine transatlantische Arzneimittelzulassung

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Berlin -

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA soll keine Auswirkungen auf die Zulassung von Arzneimitteln haben. Das bestätigte Brigitte Zypries (SPD), die als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Außenwirtschaft zuständig ist.

Kathrin Vogler, die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion, hatte im Bundestag nach den Auswirkungen des Abkommens mit dem Titel „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) für den Arzneimittelmarkt gefragt: Sie wollte wissen, welche Konsequenzen das Abkommen auf die Zulassung von Arzneimitteln innerhalb der EU und auf die Laufzeit von Patenten sowie den Patent- und Unterlagenschutz haben könnte.

Die Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zum TTIP haben im vergangenen Jahr begonnen. Ziel ist, Handelshemmnisse wie Zölle, unnötige Regelungen und Investitionsbeschränkungen zu beseitigen. Auf diese Weise soll der transatlantische Austausch von Waren und Dienstleistungen erleichtert werden. Außerdem sollen Unternehmen aus den USA und den EU im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet leichter investieren können.

Die getrennten und unterschiedlichen Zulassungsstandards für Arzneimittel in den USA und Europa sorgen für hohe Kosten. Nach Angaben der EU-Kommission gab es in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Angleichung der Verfahren. Dies sei mit einer erheblichen Senkung der Kosten einhergegangen.

Eigentlich wäre es daher nachvollziehbar, die übrigen Hemmnisse mit dem TTIP abzuschaffen. Allerdings wird es laut Zypries „nach derzeitigem Kenntnisstand“ keine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen geben.

Welche Auswirkungen das Freihandelsabkommen auf den Patentschutz haben wird, konnte Zypries allerdings noch nicht sagen: Dazu lägen noch keine weiteren Informationen vor. „Im Rahmen der Verhandlungen wird sich die Bundesregierung sukzessive eine Meinung bilden“, sagte Zypries.

Die Staatssekretärin geht davon aus, dass auch die Regeln zur Palliativversorgung und Sterbebegleitung, die bislang öffentlich dominierte Krankenhauslandschaft und das System der Krankenkassen von dem Abkommen nicht betroffen sein werden.

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