Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission bleibt hart

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Die Europäische Kommission treibt ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Portugal trotz des Antrags der Bundesregierung auf Aufschub weiter voran: Die Brüsseler Behörde hat heute beide Regierungen förmlich aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften zum Mehrbesitz von Apotheken zu ändern, um Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit aus dem Weg zu räumen. In beiden Ländern ist der beschränkte Mehrbesitz von bis zu vier Apotheken erlaubt.

Im Januar hatte die Kommission ihre ersten Mahnschreiben verschickt. In Portugal greift die Kommission außerdem eine Inkompatibilitätsregelung an, die Großhändlern die Beteiligung an Apotheken untersagt. Die mit Gründen versehenen Stellungnahmen (Reasoned Opinions) sind die zweite Stufe der Vertragsverletzungsverfahren; erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Mit ihrem Vorgehen setzt sich die Behörde über den Antrag der Bundesregierung hinweg, die in ihrem Antwortschreiben auf das erste Mahnschreiben Ende März darum gebeten hatte, das Vertragsverletzungsverfahren bis zum Urteil zum Fremdbesitzverbot zurück zu stellen.

Außerdem unterstreicht die Kommission ihren Anspruch auf die totale Liberalisierung: Bereits in der mündlichen Verhandlung zum Fremdbesitzverbot hatten die EU-Richter explizit nachgefragt, ob die Kommission einen Ausgleich wie beispielsweise ein Bedarfsprüfungssystem anstelle des Fremdbesitzverbotes gelten lassen würde. Die Fortführung des Verfahrens durch Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der im kommenden Jahr sein Mandat niederlegen wird, steht in Einklang mit der ablehnenden Antwort der Kommissionsvertreter vor dem Europäischen Gerichtshof.

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