Notdienstpauschale

BAK: Arbeitsgruppe zum Notdienst

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Berlin -

Nicht nur der Deutsche Apothekerverband (DAV) bekommt mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) neue Aufgaben. Die Apothekerkammern haben die Aufgabe, die Notdienste in ihrer Region regelmäßig zu zählen und die Statistiken an den DAV weiterzuleiten. Auf den ersten Blick ist das eine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich bei ihrer gestrigen Mitgliederversammlung aber mit einzelnen Problemfällen befasst. Das für einige Regionen große Problem der Teildienste wurde aber nicht thematisiert.

Laut ANSG sind die Kammern künftig dazu verpflichtet, dem DAV „apothekenbezogen die Anzahl der im Quartal jeweils erbrachten Notdienste mitzuteilen“. Diese Mitteilungen sind von großer Bedeutung, schließlich sind sie Grundlage für die Berechnung und die Zahlung der Pauschale.

Die BAK-Mitglieder haben gestern beschlossen, eine Arbeitsgruppe zum ANSG zu bilden. Laut BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer sind die Kammern gut vorbereitet und bereit, das ANSG umzusetzen. Man wolle das Vorgehen der einzelnen Kammern auf Bundesebene aber stärker abstimmen, um das „Verwaltungsverfahren“ für alle Beteiligten zu vereinfachen.

Konkret könnten bei der Zählung und Übermittlung der Statistiken zum Notdienst nämlich Probleme entstehen. Dem Vernehmen nach gibt es in einigen Regionen beispielsweise das Problem, dass Apotheker ihre Dienste spontan tauschen und die Kammer nichts davon erfährt. Die Pauschale würde in diesem Fall die eingetragene Apotheke bekommen, die den Notdienst aber nicht geleistet hat.

In den meisten Regionen hat man vorgesorgt: In Baden-Württemberg muss jeder Notdienst genehmigt werden. In Rheinland-Pfalz und Bayern wissen die Apotheker, dass sie jeden Tausch melden müssen. Nach der Zahlung einer Gebühr wird der Dienst dann umgeschrieben.

Ebenso unklar ist, was mit unterbrochenen Diensten passiert: Soll die Kammer den Dienst an den DAV melden, wenn er krankheitsbedingt nach einer Stunde abgebrochen werden musste?

Auch die Übermittlung der Statistiken an den DAV ist laut Kiefer noch nicht geklärt: Grundsätzlich sei es das Ziel, die Aufgabe der Kammern so „verwaltungsschlank“ wie möglich auszugestalten. Denkbar sei daher die elektronische Übermittlung der Dienste.

Der geschäftsführende Vorstand der BAK soll nun bestimmen, wie oft und in welcher Besetzung die ANSG-Arbeitsgruppe zusammenkommt.

Der Umgang mit Teildiensten wurde bei der Mitgliederversammlung allerdings nicht angesprochen. Laut ANSG sollen nur komplette Dienste, die zwischen 20 und 6 Uhr des Folgetages geleistet wurden, vergütet werden. Insbesondere in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Teildienste.

Dem Vernehmen nach werden in den Regionen derzeit aber schon Lösungen gesucht. Niedersachsens Apothekerkammer hatte bereits signalisiert, notfalls das Notdienst-System umzustellen, damit alle Apotheken profitieren können.

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