Bonn

Apotheker setzen Nachmittagslieferung durch

, Uhr
Berlin -

Die Bonner Innenstadt-Apotheker haben sich durchgesetzt: Der

Großhandel darf offiziell auch nach 12 Uhr liefern. „In Zukunft bekommen Lieferanten von Apotheken

Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone“, heißt es von der Stadt.

Mitte August hatte die Stadtverwaltung einem Lieferanten die Genehmigung verwehrt, die Apotheken am Nachmittag anzufahren. „Apotheken müssen nicht zwangsläufig nachmittags beliefert werden; der Transport kann bis zum nächsten Morgen warten“, hieß es damals. Die betroffenen Lieferanten, Hans Eduard Busch und Sohn Markus, die für die Großhändler Phoenix und Gehe an die Apotheken liefern, erstatteten Anzeige gegen die Stadt. Die Apotheken kritisierten, dass sie ohne die Lieferungen ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen könnten.

Bei einem Runden Tisch konnte sich der zuständige Ordnungsdezernent, Wolfgang Fuchs, mit den Innenstadtapothekern, dem Apothekenverband und den Lieferanten nun einigen. Auch der Verein City-Marketing und der Einzelhandelsverband hatten sich beteiligt.

„Nachdem seitens der Apothekenvertreter die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden, ist deutlich geworden, dass die Stadt Bonn ihre bisherige Position nicht aufrechterhalten kann“, so Fuchs. Auch die Klage habe sich „mit der geänderten Haltung der Verwaltung jetzt erübrigt“, schreibt die Stadt.

Die Apotheker hätten auf den Versorgungsauftrag und die notwendige Kühlung der Medikamenten aufmerksam gemacht. Auch hätten sie auf den Transport und die Vorhaltung von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie die Parksituation in den Ladezonen der Innenstadt hingewiesen.

Hintergrund war das verschärfte Vorgehen der Stadtverwaltung gegen die Lieferanten in der Innenstadt. „Da in letzter Zeit das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone zu einem zunehmenden Ärgernis geführt hat, hatte sich die Verwaltung entschlossen, wesentlich restriktiver gegen dieses Verhalten vorzugehen“, so die Bonner Verwaltung.

Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sei in der Vergangenheit sehr restriktiv gehandhabt worden. „Die Fußgängerzone sollte schließlich den Fußgängern gehören und nicht dem Anlieferverkehr“, so die Stadt. Neben den Apothekenlieferanten erhalten Geldtransportunternehmen, die Post und Handwerksbetriebe in Ausnahmefällen Sondergenehmigungen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Der Panikminister im Vakuum
Parlamentarier ansprechen
Preis schwört Apotheken ein
„Basisdaten des Gesundheitswesens 2024"
vdek: Beitragssatz auf neuem Rekordwert

APOTHEKE ADHOC Debatte