Wie hoch waren die Werbeausgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Zusammenhang mit der Krankenhausreform? Das wollte die Linke in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen.
Wiederholt habe das BMG im Zusammenhang mit der Krankenhausreform öffentlich über Inhalte, Ziele und die aus seiner Sicht bestehende Notwendigkeit der Reform informiert, erklärt die Linke. „Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unterliegt dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot der Sachlichkeit, Transparenz sowie der parteipolitischen Neutralität.“ Vor diesem Hintergrund bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an Umfang, Art, Finanzierung und Zweck der im Zusammenhang mit dem Krankenhausgesetz durchgeführten Kommunikations- und Werbemaßnahmen des BMG.
„Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren“, stellt die Regierung in ihrer Antwort klar. Um diesem Auftrag nachzukommen und verständlich und bürgernah zu informieren, nutze das Ministerium eine große Bandbreite an Kanälen und Informationsangeboten und passe diese laufend an. „Dabei handelt es sich nicht um ‚Werbung‘ im klassischen Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert wird.“
Insgesamt sind demnach 2,1 Millionen Euro für die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur Begleitung des KHVVG und des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) geflossen. Im Zeitraum vor dem 6. Mai 2025 flossen keine Mittel, die Ausgaben fielen in den Zeitraum danach. Die Begleitung der beiden Gesetze sei unter dem geläufigen Begriff „Krankenhausreform“ kommuniziert worden; eine Differenzierung zwischen den beiden Gesetzten sei nicht möglich. Ausgaben für die Zukunft seien noch nicht konkret geplant. Nach Inkrafttreten des KHAG wolle das BMG allerdings mit der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen beginnen.
Die Informationsmaßnahmen werden grundsätzlich auf allen Kanälen des BMG in den Sozialen Medien bereitgestellt. Format und visuelle Aufmachung wurden lediglich den kanalspezifischen Besonderheiten angepasst.
Geflossen sind die 2,1 Millionen Euro in Kampagnen, zum Beispiel Erklärformate zu den Inhalten der Reform, Presenter-Content in unterschiedlichen Längen und Formaten sowie Postings zur Informationsreihe „Lexikon der Krankenhausreform“ auf den Social-Media-Kanälen des BMG und der Internetseite („One-Pager zur Krankenhausreform“). Außerdem wurden Online- und Digital Out-of-Home-Anzeigen sowie Audio-Spots finanziert. Für Social Media seien rund 500.000 Euro geflossen. Die Anzeigenschaltungen sowie die Schaltung eines Spots über Hörfunk und Digital Audio verursachten Ausgaben in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro.
Die Maßnahmen seien erforderlich, weil sich die Reform auf zahlreiche Lebensbereiche der Bevölkerung auswirken werde, erklärt das BMG. Die Inhalte richten sich grundsätzlich an alle Menschen in Deutschland. Im Fokus der Maßnahmen steht insbesondere die Aufklärungsarbeit für Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die Social-Media-Maßnahmen werden kontinuierlich quantitativ und qualitativ evaluiert. Beispielsweise werden Performancedaten wie Tausenderkontaktpreis und Impressionen, Engagement- und Resonanzdaten zur Wirkungsmessung herangezogen.
„Die Maßnahmen zur Begleitkommunikation der Krankenhausreform waren erfolgreich. Insgesamt konnte beispielsweise in der Social-Media-Community die Akzeptanz der und das Vertrauen in die Krankenhausreform verbessert werden“, findet das BMG.
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