Baden-Württemberg

Enge Grenzen für Zwangsmedikation

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Berlin -

Als erstes Bundesland reagiert Baden-Württemberg auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker: Nach der vom Kabinett beschlossenen Neuregelung sollen psychisch Kranke im Südwesten nur in engen Grenzen gegen ihren Willen Medikamente erhalten.

Das Gericht hatte im Herbst 2011 der Klage eines Insassen des baden-württembergischen Maßregelvollzugs gegen Zwangsmedikation stattgegeben. Demnach waren die bisherigen gesetzlichen Regelungen im sogenannten Unterbringungsgesetz des Landes zu vage.

Deshalb will Grün-Rot die Voraussetzungen für diese Behandlung konkretisieren: Der Patient soll nur dann zwangsweise Medikamente bekommen, wenn er sich selbst oder andere gefährdet oder die Behandlung ihm ermöglicht, künftig ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu führen. Zudem muss ein Arzt den Kranken aufklären und prüfen, ob die Behandlung verhältnismäßig ist. Neu ist auch eine Genehmigung des Schritts durch einen Richter eines Betreuungsgerichts oder einer Strafvollstreckungskammer.

Nach Einschätzung von Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) würde ein Verzicht auf jegliche Zwangsmedikation die Psychiatrie in die Zeit der reinen Verwahranstalten zurückwerfen. Betroffen sind von der voraussichtlich ab Sommer 2013 gültigen Neuregelung etwa 100.000 Patienten.

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