Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonten Präsident Dr. Armin Hoffmann und der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, die Gemeinsamkeiten, beispielsweise bei der Versorgungssicherung und der Digitalisierung. Beiden Kammern ein Dorn im Auge sind Plattformen, auf denen online ausgestellte Rezepte ohne die nötigen Hürden zu bekommen sind.
Dabei sind beide Berufsgruppen gerade zum Abwarten verdammt. „Wichtige gesundheitspolitische Reformvorhaben liegen spätestens durch den Bruch der Regierungskoalition komplett auf Eis“, so Dreyer. „Ich hätte mir gewünscht, dass unsere demokratischen Parteien im Interesse unserer Patientinnen und Patienten ihren Fokus auch auf unser Gesundheitswesen richten würden.“ Dabei haben zumindest die Ärzte in Form der Entbudgetierung noch ein Wahlgeschenk bekommen.
Wichtig wären beiden Kammern jedoch auch Reglementierungen zu Plattformen: „Investorengetriebene Profitorganisationen sind Fremdkörper in unserem solidarisch finanziertem Gesundheitssystem“, so Dreyer. „Die Teillegalisierung von Cannabis, hoch priorisiert auf der Agenda unseres Bundesgesundheitsministers, hat zu einem rasant wachsenden Markt von Medizinalcannabis über fragwürdige Internetportalen mit einer Zunahme krimineller Aktivitäten geführt.“ Hier gebe es teilweise auch Rezepte ohne echten Arztkontakt.
Ohne dem Betäubungsmittelgesetz zu unterliegen, seien bei den Cannabis-Rezepten auch berufsrechtlichen Grauzone erkennbar. „Anstatt dies als gesundheitspolitisches Desaster zu verbuchen, verweist Herr Lauterbauch auf die Berufsordnung der Ärzte, die der missbräuchlichen Verwendung ihrer Verschreibung keinen Vorschub leisten dürften. Er schiebt diese Aufgabe einfach so der Selbstverwaltung zu.“
Eine berufsrechtliche Überprüfung oder entsprechende Maßnahmen seien schwierig bis unmöglich, da sich die Handelnden oft im Ausland befinden oder gar keine Ärzt:innen sind. „Auch Apothekerinnen und Apotheker können beim Einlösen von Cannabis-Verordnungen kaum überprüfen, ob es sich beim Verordner um einen berechtigten Arzt/Ärztin handelt. Wir benötigen daher aus meiner Sicht dringend und zwingend eine Nachvollziehbarkeit und Nachverfolgbarkeit des Verschreibenden sowie ‚gesicherte‘ Ausstellungsdokumente“, so Dreyer abschließend. Im Sinne der Patientensicherheit wolle man gemeinsam am Thema dranbleiben.
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