Verbotene Kooperation mit Google

Alles außer Homöopathie: Spahn hält an Gesundheitsportal fest

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält auch nach der gerichtlichen Schlappe in München an seinem nationalen Gesundheitsportal fest: Dass der Bund mit eigenen Angeboten zur gesundheitlichen Aufklärung beitrage, sei nicht neu. Nur bei bestimmten Themen wolle man sich raushalten.

Das Landgericht München I hatte im Eilverfahren die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google untersagt. Die Vereinbarung mit dem Ziel einer Platzierung an oberster Stelle bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Geklagt hatte die Burda-Tochter Netdoktor.

Laut Spahn ist nur die Zusammenarbeit mit Google von der Entscheidung betroffen, nicht aber das Gesundheitsportal an sich. Und das will der Minister auch nicht aufgeben: Für ein solches Informationsangebot sei nach zehnjähriger gesundheitspolitischer Diskussion ein Bedarf festgestellt um im Koalitionsvertrag beschlossen worden.

Im Kern gehe es darum, Fachinformationen leicht verständlich und schnell zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dazu würden Informationen der Institutionen des Gesundheitswesens genutzt, etwa des IQWiG oder der Fachgesellschaften, so Spahn.

Gerade in der Pandemie habe man eine besondere Notwendigkeit gesehen, den Fehl- und Falschinformationen, die aus unterschiedlichen Interessen im Internet verbreitet würden, ein seriöses Angebot gegenüberzustellen. „Wir haben uns natürlich gefreut, damit leicht gefunden zu werden. Nun werden wir eben nicht mehr so leicht gefunden.“ Trotzdem sei man entschlossen, weiterhin die Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Ansatz sei auch keineswegs neu; über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stelle der Bund der Bevölkerung bereits sachliche Informationen zu Krankheiten und Prävention zur Verfügung – und zwar „schon länger, also ich auf der Welt bin“, so Spahn.

Diesem Auftrag wolle man auch in digitalen Zeiten gerecht werden: Statt nur Flyer zu drucken und nur Websites zu einzelnen Krankheiten ins Netz zu stellen, habe man sich für ein umfassendes Gesundheitsportal entschieden. „Das ist weiterhin richtig und auch weiterhin möglich“, so Spahn.

Was nicht auf dem Portal erscheinen soll, verrieten Spahns Anwälte vor Gericht: Auf die Wiedergabe und Bewertung von Kontroversen wie etwa zu Themen wie Impfungen oder Mammographie oder auch Informationen zu Gebieten wie Homöopathie oder alternativer Medizin werde bewusst verzichtet.

Nach der Konzeption des nationalen Gesundheitsportals sollten amtliche Basisinformationen zu Gesundheitsthemen bereitgestellt werden, die neutral, sachlich und evidenzbasiert seien. Wer sich dagegen für Themen wie Homöopathie interessiere, könne andere Informationsmöglichkeiten wie das Portal von Netdoktor zurate ziehen.

 

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