Google-Deal: Spahn windet sich heraus Tobias Lau, 26.01.2021 08:47 Uhr
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Kein Vertrag – keine Zusammenarbeit? Das BMG dementiert, dass für den Google-Deal von Jens Spahn Geld fließen soll. (Archiv-Foto) Foto: Andreas Domma
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vermeidet es, zum Google-Deal seines Hausherrn Jens Spahn (CDU) klar Stellung zu beziehen. Im November hatte Spahn bekanntgegeben, dass es zwischen dem BMG und dem Suchmaschinenriesen eine Zusammenarbeit gibt: Die Inhalte des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) werden demnach gegenüber anderen Medienangeboten bevorzugt angezeigt und in einem eigenen Info-Kasten hervorgehoben. Auf Nachfrage der FDP hat das Ministerium nun dementiert, dass es dazu einen Vertrag gebe – und stillschweigend die damalige Bekanntmachung von seiner Internetpräsenz verschwinden lassen.
„Den Eindruck, er habe etwas zu verbergen, muss Minister Spahn schnellstens ausräumen“, fordert FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg. Er hatte federführend eine parlamentarische Anfrage zu Spahns Google-Deal vom November gestellt und überraschende Antworten erhalten. Die FDP-Bundestagsfraktion wollte wissen, wie der Deal aussieht und was er den Steuerzahler kostet. Doch das BMG dementiert, dass es einen solchen Deal überhaupt gibt – und hat seine Worte offensichtlich besonders fein gewählt. „Zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Google gibt es keine vertragliche Beziehung“, so Spahns Haus. „Es gibt weder schriftlich noch mündlich eine Vereinbarung, die das Bundesministerium für Gesundheit oder Google verpflichtet.“
Stattdessen sei Google „jederzeit frei, die Informationen aus dem Nationalen Gesundheitsportal nicht mehr zu nutzen und stattdessen die Informationen anderer Portale in die sogenannte Infobox einzustellen“. Dementsprechend erhalte Google keinerlei Zahlungen durch das BMG. „Wie dargelegt besteht auch sonst kein Dienstleistungsverhältnis.“ Kein Vertrag, keine Verpflichtung, keine Zahlungen also. Entsprechend übergeht das BMG auch die Frage, von wem die Initiative für den Vertrag ausgegangen ist und wie er zustande kam – es gibt ja offenbar gar keinen Vertrag.
„Dazu passt nicht, dass der Minister noch im November 2020 gemeinsam mit Google-Europachef Philipp Justus auf der Bühne stand und die gemeinsame Zusammenarbeit lobte“, merkt Schinneburg an. „Dazu passt auch nicht, dass Google suchmaschinenoptimierte Inhalte zur Verfügung gestellt werden.“ Tatsächlich ist es nicht abwegig, dass die Zusammenarbeit auf einer reinen Abmachung per Handschlag beruht – das BMG dementiert lediglich, dass es Verpflichtungen für eine der beiden Seiten gebe. Begriffe wie Zusammenarbeit oder Kooperation umschifft es in seiner Antwort. Dann stellt sich allerdings die Frage: Warum spielt das BMG nicht mit offenen Karten, sondern lässt stattdessen stillschweigend die dazugehörige Pressemitteilung von seiner Internetseite verschwinden? Das mache misstrauisch, sagt Schinnenburg.
Auch die Vorwürfe, in den freien Pressemarkt einzugreifen, weist das BMG von sich – mit einer bemerkenswerten Begründung. „Weder das Nationale Gesundheitsportal selbst noch die Wiedergabe seiner Inhalte in Internetsuchmaschinen berühren den privatwirtschaftlichen Pressemarkt“, heißt es in der Antwort. Es sei nämlich kein presserechtliches Erzeugnis und biete keine journalistisch gestalteten Beiträge, sondern lediglich Inhalte, die „eng begrenzt auf objektive Gesundheitsinformationen“ seien. Ein Blick auf das Portal zeigt allerdings, wie weit das BMG den Begriff dehnt: Bei Krankheitsthemen mag die Aussage noch unbenommen bleiben, doch bei den Themen des Ressorts „Gesundheit Digital“ – vom eRezept bis zur Telematikinfrastruktur – ist „objektiv“ für das verordnende Ministerium mindestens ein großes Wort.
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