Haftung, Vergütung, Qualifikation

Adexa: Klärungsbedarf bei „PTA-Vertretung“

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Berlin -

Aus der umstrittenen PTA-Vertretung ist im Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eine „vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen“ geworden. Aus Sicht der Adexa wirft die Regelung mehr Fragen auf als sie beantwortet.

Die viel diskutierte PTA-Vertretungsregelung findet sich im ApoVWG unter einem neuen Namen wieder. „Klingt ähnlich – ist es aber nicht zwingend“, so die Adexa. Festgehalten wird an der Vertretung im ländlichen Raum, aber der Passus wurde wie folgt geändert: „Zur praktischen Erprobung einer vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen kann die zuständige Behörde im Einzelfall auf Antrag eines Apothekenleiters genehmigen […] für bis zu 20 Tage im Jahr, jedoch längstens an zehn zusammenhängenden Tagen, abwesend ist und der Apothekenbetrieb in dieser Zeit durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten aufrechterhalten wird.“ Die Regelung soll vorerst auf fünf Jahre begrenzt sein.

Dabei hatte Stephan Pilsinger, CSU-Gesundheitssprecher, im April gegenüber der Adexa im Gespräch klargestellt, dass die Regelung in der Praxis nur kurze Abwesenheiten von Approbierten abdecken soll. Eine dauerhafte Übernahme von Leitungsaufgaben durch PTA sei damit ausdrücklich nicht gemeint. Und hier sieht die Adexa eine Schwachstelle der Neuregelung: Zwischen der kommunizierten Zielsetzung und dem tatsächlichen Gesetzestext bleibe Interpretationsspielraum und somit vieles ungeklärt.

Offene Fragen

Was konkret gelte, stehe noch nicht fest. Offen sind die nötigen Qualifikationsanforderungen für PTA und wie die behördliche Genehmigung in der Praxis gehandhabt wird. Dies soll jedoch in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden. Wie die pharmazeutische Verantwortung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Betäubungsmittel ohne Anwesenheit von Apotheker:innen geregelt wird, ist ebenfalls offen.

Besonders heikel ist aus Sicht der Adexa die Haftungsfrage: „Bislang ist nicht eindeutig geklärt, welche Verantwortung PTA in dieser Konstellation tragen und welche haftungsrechtlichen Folgen sich daraus im Schadensfall ergeben könnten.“ PTA sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen, ohne die rechtliche Stellung von Apothekenleiter:innen zu erhalten. Zudem fehle es an einer tariflichen Regelung für die erweiterte Verantwortung. „Ohne eine entsprechende Vergütung droht die Betriebserhaltungsregelung schlicht zur Zusatzbelastung zu werden.“

Die Forderung

Die Adexa sieht erheblichen Klärungsbedarf. Bundesvorstand Andreas May stehe mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch. Die Gewerkschaft werde sich dafür einsetzen, dass die noch ausstehenden Verordnungen klare Vorgaben zu Qualifikation, Verantwortung und Haftungsschutz enthalten. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass die neue Regelung in der Praxis tragfähig ist und PTA die zusätzlichen Aufgaben unter rechtssicheren Bedingungen übernehmen können.“ Auch in den kommenden Tarifverhandlungen wird die erweiterte Verantwortung eine wichtige Rolle spielen.

Fixumserhöhung kommt

Die zweistufige Anhebung des Apothekenfixums auf 9 Euro zum 1. Juli und 9,50 Euro zum 1. Januar soll die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessern. Die Adexa werde in den Tarifverhandlungen fordern, dass die zusätzlichen Mittel auch bei den Beschäftigten ankommen. Mit Blick auf das Beitragssatzstabilisierungsgestez (BStabG) sei es als Teilerfolg zu werten, dass die volle Fixumsanhebung gesichert werden konnte und die von der Finanzkommission ins Spiel gebrachten Aufschübe abgewendet wurden.

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