Versorgungsstrukturgesetz

ABDA/KBV-Modell passiert Gesundheitsausschuss

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Berlin -

Das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) hat eine wichtige Hürde genommen: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Entwurf und alle Änderungsanträge von Schwarz-Gelb mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Opposition stimmte dagegen. Unter den Änderungsanträgen war auch das gemeinsame Arzneimittelversorgungsmodell von Ärzten und Apothekern. Morgen muss das Plenum des Bundestages zustimmen.

Wie das Medikationmanagement aussehen wird, ist derzeit nicht bekannt. Mit Spannung wird der abgestimmte Gesetzestext erwartet, der als Beschlussempfehlung an die Abgeordneten geschickt wird. Im Änderungsantrag war eine Modellregion vorgesehen; Ärzte und Apotheker würden das Konzept gerne breiter testen.

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Überarbeitung der ärztlichen Bedarfsplanung, durch die die Versorgung insbesondere auf dem Land sichergestellt werden soll. Die Koalition rechnet damit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2012 eine entsprechende Richtlinie vorlegt.

Die von der Koalition angekündigte „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, die von Klinikärzten sowie niedergelassenen Fachärzten realisiert werden soll, wird laut Koalition schrittweise eingeführt. Trotz Kritik der Krankenkassen soll es für den neuen Versorgungszweig keine Mengenbegrenzungen geben. Ambulante Operationen hat die Koalition nach Kritik der Bundesländer dagegen aus dem neuen Sektor gestrichen. Auf Wunsch des Bundesrates sollen die Auswirkungen des Gesetzes in fünf Jahren evaluiert werden.

Neben dem Arzneimittelversorgungsmodell von Apothekern und Ärzten waren unter den angenommenen Änderungsanträgen auch die bundesweit einheitliche Notdienstrufnummer 116 117, die Online-Patientenquittungen und die bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen.

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