KBV/ABDA-Modell

Medikationskatalog kommt ins Versorgungsgesetz

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Die Koalition macht den Weg frei für das gemeinsame Modell zur Arzneimittelversorgung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und ABDA. Mit einem Änderungsantrag für das Versorgungsgesetz sollen entsprechende Modellprojekte ermöglicht werden. Man wolle „dem guten Ansatz von KBV und ABDA eine ausdrückliche Chance geben“, heißt es aus Koalitionskreisen. Wenn sich KBV und ABDA schon mal einig seien, müsse man das nutzen.

Laut Formulierungshilfe für den Änderungsantrag sollen Ärzte und Apotheker mit den Krankenkassen auf Landesebene Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung vereinbaren können. Dabei sollen die Leistungserbringer explizit an eventuell anfallenden Überschüssen beteiligt werden. Zuvor müssen allerdings die Mehrkosten der Kassen ausgeglichen werden.

In ihren Vereinbarungen sollen die Verbände die Details regeln, beispielsweise Wirkstoffkataloge für alle versorgungsrelevanten Indikationen aufstellen, den Umfang der Leistungen und deren Dokumentation definieren und die Grundsätze zur Ermittlung von Überschüssen und deren Aufteilung festlegen. Vorgaben können dabei auch von den Bundesverbänden kommen. In Streitfragen soll eine Schiedsstelle entscheiden, die paritätisch besetzt ist.

Darüber hinaus kann vereinbart werden, dass anstelle von spezifischen Präparaten ausschließlich Wirkstoffe verordnet werden. Insbesondere für chronisch kranke Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen, kann auch ein Medikationsmanagement vereinbart werden. Dabei geht es um die kontinuierliche Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation des Patienten durch Ärzte gemeinsam mit Apothekern.

Mit den Modellvorhaben sollen laut Antrag die Therapietreue der Patienten sowie die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden. Die Projekte sind wissenschaftlich zu evaluieren, um den Erfolg nachzuweisen und Erkenntnisse für eine spätere flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.

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