Migränemittel

OTC-Switch für Triptane

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Berlin -

Migränemedikamente mit Sumatriptan und Zolmitriptan sollen teilweise aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Mit der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) setzt das Ministerium die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht um.

Künftig sollen einige Präparate für Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren auch ohne Rezept in Apotheken erhältlich sein, wenn ein Arzt die Migräne diagnostiziert hat: Sumatriptan-Nasenspray in der Dosierung 20 mg und einer Gesamtmenge von 40 mg je Packung, Sumatriptan zur oralen Anwendung in der Stärke 50 mg und maximal 100 mg je Packung sowie Zolmitriptan „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung“ in der Konzentration 2,5 mg mit höchstens zwei Tabletten pro Packung.

Das BMG erwartet, dass Verbrauchern durch die Änderung höhere Kosten als die Zuzahlung von bislang 5 Euro entstehen werden, kann diese jedoch noch nicht vorhersagen. Demnach kosten die Präparate derzeit etwa 15 Euro pro Packung. Darin sei jedoch bereits der Fixzuschlag für die Apotheken enthalten, der bei der Entlassung aus der Rezeptpflicht wegfalle. Das Ministerium erwartet außerdem einen Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen.

Nicht jeder Hersteller bietet bereits die Packungsgröße an, die nun freigegeben werden soll: Zolmitriptan beispielsweise wird in der 2er-Packung lediglich vom Originalhersteller AstraZeneca unter dem Namen AscoTop sowie von 1A, Aliud und Hormosan vertrieben. Das Sumatriptan-Nasenspray gibt es ausschließlich als Originalprodukt Imigran von GlaxoSmithKline (GSK).

Der britische Konzern bietet die Imigran-Filmtabletten bislang allerdings nicht in der 2er-Packung an. Außer GSK, Actavis, Neuraxpharm, Teva/AbZ/CT bieten alle Hersteller, die Sumatriptan im Portfolio haben, bereits die künftigen OTC-Packungsgröße an.

Apotheker müssen bei der Abgabe Vorsicht walten lassen, denn wie bei Naratriptan könnten die neuen Produkte Kandidaten für Apothekentests werden: Sie müssen das Alter des Patienten prüfen und darauf hinweisen, dass die Diagnose „Migräne“ ärztlich gestellt sein muss. Sie müssen den Patienten auch erklären, dass sie einen Arzt aufsuchen sollen, wenn die Kopfschmerzen zum Beispiel länger als 24 Stunden andauern, die Attacken häufiger auftreten, länger andauern oder schwerer verlaufen, oder die Pausen zwischen den Attacken verschwinden.

Auch bei vier oder mehr Attacken pro Monat, Symptomen wie Doppeltsehen, Tinnitus, unbeholfenen Bewegungen oder Bewusstseinstötungen oder wenn bei einem über 50-Jähriger zum ersten Mal Migränesymptome auftreten, sollen sich Patienten an einen Arzt wenden. Die Apotheker sollen außerdem erläutern, dass sich das Schlaganfallrisiko erhöht, wenn Frauen zeitgleich orale Kontrazeptiva einnehmen, und dass bei einer Überdosierung sofort ein Arzt konsultiert werden muss.

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